Alle Arbeitnehmer, die mit Asbest arbeiten, müssen die Arbeiten sachgerecht und sicher durchführen können. Dies beinhaltet die Verpflichtung zu einer ausreichenden Zahl an Facharbeitern, wobei die genaue Zahl nicht definiert ist.

Die Wartung und Instandsetzung von sicherheitstechnischen Einrichtungen, z. B. Persönliche Schutzausrüstung, Schleusen, Staubsauger, darf ebenfalls nur von Fachpersonal durchgeführt werden.

 
Praxis-Tipp

Fachkunde

Für Wartungsarbeiten schlägt die TRGS 519 die Teilnahme an Unterweisungen der Hersteller als gutes Kriterium für die Fachkunde vor.

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