Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten. Auf Nummer 2.7 Absatz 3 der TRGS 519 wird hingewiesen.

1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren 2 LE
- Das Mineral Asbest  
- Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest  
2. Verwendung von Asbest 4 LE
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (mit Demonstration)  
- Erkennen von Asbest- einschl. Asbestzementprodukten  
- Entnahme und Analysieren von Materialproben  
- Bewertung von Asbest in Gebäuden - Asbestrichtlinien der Länder –  
3. Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest 5 LE
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung  
- Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)  
- Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519  
- Betriebssicherheitsverordnung  
- Baustellenverordnung  
- Persönliche Schutzausrüstung-BV  
- ArbStättV und dazugehörige ASR  
- ArbmedVV  
- TRGS 910  
- BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22  
- BG Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500  
- BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693  
- Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle  
- §§ 9 und 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch  
4. Personelle Anforderungen 1 LE
- Verantwortliche Person  
- Aufsichtführender  
- Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519  
- Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung  
- betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation  
5. Sicherheitstechnische Maßnahmen  
5.1 Vorbereitende Maßnahmen 5 LE
- Gefährdungsbeurteilung  
- Aufstellen des Arbeitsplanes  
- Betriebsanweisung, Unterweisung  
- arbeitsmedizinische Vorsorge  
- Anzeigen und Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaften  
- Brandschutz  
- Erste Hilfe  
- Verhalten bei Störungen  
5.2 Persönliche Schutzausrüstung 2 LE
- Atemschutz *)  
- Schutzkleidung *)  
- Fußschutz  
- Kopfschutz  
5.3 Baustelleneinrichtung 2 LE
- Absperrung der Baustelle  
- Sozial- und Sanitärräume  
- Lagerplatz  
- Abschottung zu den Nachbarräumen *)  
- Schleusenanlagen *)  
- Raumluftfilteranlagen *)  
- Netzersatzanlagen (Strom, Wasser, Abwasser)  
- sonstige technische Einrichtungen, z.B. Gerüste  
5.4 Arbeitsgeräte 1 LE
- Hochleistungsvakuumsauggeräte *)  
- Industriestaubsauger *)  
- Niederdruckspritzgeräte *)  
- sonstige Arbeitsgeräte  
- Prüfung und Wartung von Arbeitsgeräten  
5.5 Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen 1 LE
- Unterdruckhaltung  
- Luftführung im Arbeitsbereich  
- Luftrückführung  
5.6 Betrieb von Schleusen 1 LE
5.7 Arbeitsweisen 3 LE
- beim Entfernen *)  
- beim Beschichten *)  
- bei räumlicher Trennung  
- bei Instandhaltungsarbeiten  
5.8 Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen 3 LE
- Bereitstellung zum Transport (Verpacken)  
- Transport  
- Ablagerung/Deponierung und sonstige Beseitigungsverfahren  
6. Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe 2 LE
- Reinigung  
- Restfaserbindung  
- Luftwechsel  
- Kontrollmessung  
*) für diese Tätigkeiten ist eine praktische Vorführung vorzusehen 32 LE

7. Prüfung

Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht.

Lehrgangsdauer: mindestens 32 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten mit anschließender Prüfung (2 LE), verteilt auf mindestens 4 Werktage.

Teilnehmerzahl: bis ca. 20 Personen.

Lehrkräfte: fachkundige Personen. Die Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest (Nummer 3 des Lehrgangskonzeptes) sollten von einem Vertreter der Behörde oder der Berufsgenossenschaft unterrichtet werden.

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