Der NLA empfiehlt, die Qualifikation der Beschäftigten über angemessene Schulungs- und Informationsprogramme zu gewährleisten. Weiterhin wird empfohlen, dass die Schulungs- und Informationsprogramme

  • von qualifizierten Personen durchgeführt werden,
  • wirksame Erst- und Wiederholungsunterweisungen umfassen,
  • von den Schulungsteilnehmern hinsichtlich Verständnis und nachhaltigem Lerneffekt beurteilt werden,
  • eine Bewertung des Schulungserfolgs durch die jeweiligen Führungskräfte aufgrund des Kenntnisstands und des Verhaltens der Beschäftigten einbeziehen,
  • in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden; bestehende Ausschüsse (z. B. Arbeitsschutzausschuss) und Arbeitskreise sollten hierbei angemessen einbezogen werden,
  • angemessen dokumentiert werden und
  • für alle Teilnehmer kostenlos sind und wenn möglich während der Arbeitszeit stattfinden.

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können personenbezogen oder themenbezogen sein. Personenbezogene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen richten sich an verschiedene Funktionsträger im Unternehmen. Dies sind zum einen der Unternehmer und die Führungskräfte und zum anderen Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte sowie Ersthelfer. In den jeweiligen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen sind die geforderten Ausbildungsinhalte und -voraussetzungen festgeschrieben.

 
Wichtig

Vorgehensweise

  • Festlegung der für jede Akteursgruppe erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Qualifikationsanforderungen): Diese Aufgabe sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit den jeweiligen Führungskräften und der Personalabteilung bearbeiten und mit dem Betriebsrat abstimmen. Die mit dem Management und der Personalvertretung abgestimmten Qualifikationsanforderungen werden dann in den Stellen- oder Funktionsbeschreibungen festgehalten. Sie sind sowohl für Fortbildungsmaßnahmen als auch für die Ausbildung und Besetzung von Stellen eine wichtige Orientierungsgrundlage.
  • Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs: Den Soll-Ist-Abgleich sollte der jeweilige Vorgesetzte unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Personalabteilung durchführen.
  • Erarbeiten und Fortschreiben von Qualifizierungsplänen: Auch diese Aufgabe sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit den jeweiligen Führungskräften und der Personalabteilung bearbeiten und mit dem Betriebsrat abstimmen. Der Aus- und Fortbildungsplan für den Bereich Arbeitsschutz sollte Folgendes beinhalten:

    • wer die Schulung erhalten soll,
    • Thema der Schulung,
    • bis wann die Schulung erfolgt sein muss,
    • wer die Schulung durchführt sowie
    • Vermerk über die Kontrolle der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung.
  • Konzipieren bzw. Auswählen geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Schulungen, Seminare, Trainings, Workshops etc.): Dies beinhaltet auch die Auswahl der Schulungsart und -institution. Auch hier sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Personalabteilung eng zusammenarbeiten. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bieten unterschiedliche Institutionen an. Dies sind u. a.:

    • gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften),
    • staatliche Institutionen (Hochschulen, Fachhochschulen, ...),
    • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
    • Berufsverbände (z. B. Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit, VDSI),
    • freie Anbieter (z. B. TÜV, DEKRA, Haus der Technik in Essen, Technische Akademie Wuppertal/Esslingen, Ingenieurbüros).

    Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über das Aus- und Fortbildungsangebot. Sie werden feststellen, wie umfangreich es ist.

  • Dokumentieren der Qualifizierungsmaßnahme (z. B. in Form eines Schulungsnachweises)
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen: Im einfachsten Fall kann dies durch eine Befragung der Teilnehmer oder eine Einschätzung von deren Vorgesetzten erfolgen. Der Erfolg von Schulungsmaßnahmen hängt wesentlich vom Schulungsleiter, der Art und dem Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme sowie den eingesetzten Medien und Unterlagen ab. Die Teilnehmer sollten deshalb neben der Einschätzung des Nutzens der Qualifizierungsmaßnahme auch zu diesen oder ähnlichen Kriterien befragt werden. Diese Vorgehensweise ist in vielen Betrieben im Rahmen des Qualitätsmanagements bereits bekannt. Bei Unterweisungen sollten sich die Vorgesetzten davon überzeugen, dass die Unterweisungen auch nachhaltig etwas gebracht haben. Merkt der Vorgesetzte anhand des Verhaltens eines Mitarbeiters, dass dieser sich trotz erfolgter Unterweisung sicherheitswidrig verhält, so hat er diesen erneut zu unterweisen.
  • Verbesserung der Qualifizierungsmaßnahmen: Ausgehend von den Ergebnissen der Wirksamkeitsermittlung sind Verbesserungs- bzw. Optimierungsmaßnahmen zu konzipieren und einzuleiten. Aus- und Fortbildungspläne sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf geänder...

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