Fachkraft für Arbeitssicherheit werden: Voraussetzungen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt und berät in allen Fragen des Arbeitsschutzes im Unternehmen und muss dafür über spezifische Qualifikationen und praktische Berufserfahrung verfügen. Auch für Absolventen einschlägiger Studiengänge gelten hier strenge Anforderungen.

Zur Fachkraft für Sicherheit (Sifa) dürfen nur Personen bestellt werden, die die entsprechende Qualifikation besitzen. Nach § 5 ASiG gehören dazu Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister. Die genauen Qualifikationen sind in § 4 DGUV Vorschrift 2 geregelt. Im Einzelfall ist daher mit den staatlichen Aufsichtsbehörden oder der zuständigen Berufsgenossenschaft zu klären, welche Qualifikationen erforderlich sind. In Ausnahmefällen können auch Personen zur Sifa bestellt werden, die diese Qualifikation nicht haben. In diesem Fall muss allerdings die zuständige Behörde ihr Einverständnis geben.

Fachkraft für Arbeitssicherheit – diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Selbst der Abschluss in einem spezialisierten Studiengang wie der Sicherheitstechnik (d. h. mit Abschluss Sicherheitsingenieur) ist nicht ausreichend, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden zu können. Auch die Absolventen dieser Studiengänge müssen erst einmal ein Jahr praktischer Berufserfahrung in diesem Beruf vorweisen können.

Für Personen, die die oben genannten spezifischen Studiengänge nicht studiert haben, z. B. Absolventen anderer Ingenieurstudiengänge oder von Meisterprüfungen im Handwerk und technischen Berufen, sind sogar zwei Jahre im Beruf verpflichtend, bevor sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden können. Mindestens vier Jahre Berufserfahrung müssen Kandidaten vorweisen können, die als Meister oder Techniker tätig waren, in dieser Zeit aber keine staatlich anerkannte Abschlussprüfung abgelegt haben.

Die beiden zuletzt genannten Personengruppen müssen zusätzlich einen Sifa-Ausbildungslehrgang erfolgreich abschließen, der von staatlichen Stellen, anerkannten freien Trägern oder den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen angeboten wird. Sicherheitsingenieure mit einer zumindest einjährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur benötigen dagegen keinen zusätzlichen Ausbildungslehrgang.

Wie sieht die Sifa-Ausbildung aus?

Zunächst gibt es die oben erwähnten einschlägigen Studiengänge, allen voran das Ingenieursstudium Sicherheitstechnik. Darüber hinaus werden in der akademischen Ausbildung mittlerweile auch die Studiengänge zum HSE-Manager/EHS-Manager (Health-Safety-Manager, Environment-Health-Safety-Manager), die Arbeits-, Gesundheits- und auch Umweltschutz miteinander kombinieren und ganz gezielt zur beruflichen Tätigkeit als Sifa bzw. HSE/EHS-Manager führen, angeboten.

Außerhalb der universitären Ausbildung sind es vor allem die Ausbildungskurse zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, in denen die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde erworben werden kann. Diese werden vor allem von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen durchgeführt, häufig aber auch von freien Bildungsträgern und Universitäten oder Fachhochschulen.

Die Ausbildungskurse bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen heißen seit 2023 „Sifa-Lehrgang 3.0“. Dabei wurde der bisherige Fernlehrgang der Unfallkassen mit dem Präsenzlehrgang der Berufsgenossenschaften zu einem gemeinsamen Sifa-Lehrgang mit Präsenz- und Fernlernanteilen zusammengeführt. Der Blended-Learning-Fernlernkurs findet auf einer speziell eingerichteten interaktiven Lernplattform statt.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Grundlegend beraten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Auswahl und Beschaffung und dem Einsatz technischer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsabläufen. Sie sind auch die zentralen Akteure bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen im Unternehmen.

Die unterschiedlichen Aufgabenfelder im Detail:

Beratung: Sifa beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallprävention im Unternehmen. Sie ergänzen sich hierbei mit dem Betriebsarzt. Dabei geht es in erster Linie um die Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Sifa informieren den Arbeitgeber über die aktuellen Herausforderungen bezüglich des Arbeitsschutzes im Betrieb und unterbreiten konkrete Vorschläge zur Lösung von Herausforderungen und Problemen.

Betriebsbegehungen: Durch regelmäßige Betriebsbegehungen und die damit einhergehenden Gefährdungsbeurteilungen erlangen die Sifa eine genaue Kenntnis der betrieblichen Arbeitsbedingungen. Die Gefährdungsbeurteilungen werden zumindest in den mittelgroßen und großen Unternehmen, in denen die Geschäftsleitungen sich nicht oder nur wenig mit dem Arbeitsschutz auseinandersetzen können, von den Sifa in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt/Abteilungsleitern hauptverantwortlich geplant und durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden von der Sifa konkrete Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet.

Schulungen/Unterweisungen: Sifa ermitteln den Schulungs- und Unterweisungsbedarf im Unternehmen, beraten bei der Organisation der Schulungen und Unterweisungen, unterstützen die Vorgesetzten bei deren Durchführung bzw. führen diese auch selbst durch.