Karriere? - mit Sicherheit! Aus alt mach neu: Sifa 2.0 wird zu Sifa 3.0
Neues Ausbildungsformat: Sifa 3.0
In der Welt der Arbeitssicherheit gibt es Veränderungen bezüglich des Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das Konzept wurde komplett überarbeitet und an moderne Lernformate angepasst. Momentan befinden sich viele Anbieter der Ausbildung noch in einer Übergangsphase, in Zukunft kann jedoch nur noch das neue Format besucht werden.
Die letzte Chance! – Sollten Sie also innerhalb der letzten drei Jahre mit der Sifa-Ausbildung begonnen, sie aber noch nicht abgeschlossen haben, bietet sich nun die letzte Möglichkeit, die fehlenden Module des Sifa 2.0 Konzepts in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen. Andernfalls muss die gesamte Ausbildung im neuen Format absolviert werden.
Neue didaktische Ausrichtung: Lernen auf Augenhöhe
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird mit dem neuen Konzept Sifa 3.0 stark auf die Bedürfnisse der Lernenden ausgerichtet. Dabei erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden und den Lernbegleitenden auf Augenhöhe, vergleichbar mit der eines Coaches. Das Lehrkonzept ist darauf ausgelegt, die Fähigkeiten der Teilnehmenden sowohl beruflich als auch persönlich zu fördern. Im Gegensatz zum herkömmlichen Schulnotensystem erfolgt die Bewertung nun kompetenzbasiert, bei der die Teilnehmenden ein qualitatives Feedback von den Lernbegleitenden erhalten, um ihre Fähigkeiten gezielt zu verbessern.
Effektivität durch Selbstständigkeit
Der Kernpunkt der Neuerungen liegt darin, dass angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit einen großen Teil der Lerninhalte selbst erarbeiten. Beispielsweise in sogenannten Selbstorganisierten Lerneinheiten (SOL). Dies soll dazu beitragen, ihre Problemlösungsfähigkeiten zu verbessern und sie lernen, wie sie ihre Aufgaben zukünftig erfolgreich bewältigen können. Anstelle von reinen Fakten und Problemen, wird künftig auch vermittelt, wo sie die Informationen erhalten können, um ihre Argumentationen gegenüber Führungskräften zu erläutern und effektiv zu beraten. Darüber hinaus werden auch das Zeitmanagement, die Motivation und die Eigenverantwortung gefördert.
Das Ziel der Ausbildung ist es, dass angehende Sifas ihre erlernten Kenntnisse im Unternehmen durch Praktika festigen und weiter ausbauen können. Idealerweise erfolgt die Durchführung der Praktika im eigenen Betrieb, da dort nach Abschluss der Ausbildung auch die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt.
Qualifikationen und Voraussetzungen
Ausbildung und los? – Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, sind neben einer anerkannten Ausbildung weitere fachliche Kompetenzen und Kenntnisse erforderlich. Dies muss vor der Bestellung der Sifa vom Arbeitgeber überprüft werden.
Zu erfüllende Voraussetzungen:
- Nachweis einer geeigneten Basisqualifikation,
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren,
- Erfolgreicher Abschluss eines Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die DGUV-Vorschrift 2, § 4, definiert eine Basisqualifikation als:
- Bachelor- oder Masterabschluss in den Ingenieurwissenschaften, oder die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, oder
- staatliche Anerkennung als Techniker, oder vier Jahre Berufserfahrung als Techniker, oder
- abgeschlossene Meisterprüfung, oder vier Jahre Tätigkeit in der Funktion als Meister.
Vorteilhafte Persönlichkeitsmerkmale
Neben den geforderten Bedingungen sollte die Sifa über eine hohe Sozialkompetenz und Empathie verfügen, um sich in die Belange der Beschäftigten und des Unternehmens einfühlen zu können. Weiterhin sollte sie gute kommunikative Fähigkeiten aufzeigen, damit sie komplexe Zusammenhänge verständlich darstellen und Mitarbeitende unterweisen kann. Eine hohe Eigeninitiative und Organisationsfähigkeit sind ebenfalls von Vorteil, um die vielfältigen Aufgaben, die stetigen Weiterbildungen und Verantwortlichkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich meistern zu können.
Umfangreiches Aufgabenfeld
Gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat eine Sicherheitsfachkraft die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes zu unterstützen. Der Einsatz einer Sifa ändert grundsätzlich nichts an der Verantwortung des Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsschutzes. Der Unternehmer bleibt weiterhin verantwortlich und muss den festgelegten Pflichten nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) nachkommen.
Aufgabenschwerpunkte der Sifa:
- Beratung des Arbeitgebers und der weiteren verantwortlichen Personen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung (z.B. bei der Planung von Betriebsanalgen)
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanalgen und technischen Arbeitsmitteln sowie Arbeitsverfahren (z.B. Kontrolle der Sicherheitsmechanismen vor Inbetriebnahme einer Maschine)
- Beobachtung und Begutachtungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Gefährdungsbeurteilungen erstellen (z.B. bei der Gefährdungsbeurteilung)
- Aufklärung der Beschäftigten zu möglichen Gefahren und gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen (z.B. bei Unterweisungen)
Intensive Ausbildung für nachhaltigen Erfolg
Obwohl das neue Ausbildungsformat Sifa 3.0 sicherlich mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, bereitet es angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfassend auf ihre verantwortungsvolle Rolle vor. Durch die individuelle Förderung, die eigenständige Wissensaneignung und die Stärkung sozialer Kompetenzen werden sie dazu befähigt, den vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit erfolgreich zu begegnen. Sie leisten dadurch in Zukunft einen maßgeblichen Beitrag zur Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung.
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