Batterieladestationen: Auf diese Gefährdungen müssen Betriebe besonders achten
Eine Batterieladestation, oft auch als Batterieladeraum bezeichnet, ist dann erforderlich, wenn
- mehrere Batterieladeanlagen an zentraler Stelle betrieben werden,
- die entladenen Antriebsbatterien der Fahrzeuge mit Elektroantrieb gegen geladene ausgetauscht werden.
Grundlegende Bedingungen
Die Ladestation muss unbedingt trocken, kühl aber gleichzeitig frostfrei sein. Direkte Sonneneinstrahlung und Temperaturunterschiede im Raum sind unbedingt zu vermeiden. Die Temperatur an Ladestationen sollte vorzugsweise zwischen +10 °C und maximal +25 °C liegen, wobei eine Temperatur von +20 °C als ideal gilt. Falls Ladevorgänge und die anschließende Lagerung der Batterien in nicht frostfreien Räumen und Örtlichkeiten stattfinden, so sollte generell der Batteriehersteller hinsichtlich der zu berücksichtigenden batteriespezifisch zulässigen Umgebungstemperaturen befragt werden. Der Fußboden der Ladestation muss antistatisch ausgeführt sein und einen Erdleitwiderstand von höchstens 108 Ohm gewährleisten. Das ist nur möglich, wenn der Boden konstant sauber gehalten wird, da bei verschmutzten Böden, beispielsweise durch Ölablagerungen, die elektrische Leitfähigkeit abnimmt und dadurch auch die antistatische Entladung drastisch reduziert wird. Türen von Batterieladestationen müssen nach außen aufschlagen und elektrolytbeständig sein. Auch Fensterrahmen, Podeste und Wannen für das Aufstellen der Batterien müssen gegen die Einwirkungen des Elektrolyten beständig sein, außer bei Batterien mit gasdichten und geschlossenen Zellen. Weiterhin soll die Ladestation vor Erschütterungen geschützt sein.
Brandabschnitt
Für die Batterieladestation sollte generell ein eigener Brandabschnitt vorgesehen werden. Nach der "Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen" (EltBauVO) sind elektrische Betriebsräume von anderen Räumen feuerbeständig abzutrennen, d. h. Wände, Decke und Boden müssen aus feuerbeständigen Bauteilen F90 entsprechend DIN 4102-2 Teil 2 bzw. EI90 entsprechend EN 13501-2 bestehen.
Abgesonderter Laderaum: Belüftung
Befindet sich die Batterieladestation in einem abgesonderten Raum, so muss in diesem für eine ausrechende Belüftung gesorgt werden. Der Grund: Wasserstoff ist als Gas geringfügig leichter als Luft und „schwebt“ daher über der Oberfläche der Batterie. Die größte Gefährdung besteht daher unmittelbar nach dem Öffnen des Batteriefaches. Die Belüftung sollte nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass die natürliche Lüftung (diagonale Raumlüftung, Zu- und Abluftöffnungen auf gegenüberliegenden Wänden) ausreicht. Liegen die Zu- und Abluftöffnungen auf derselben Wand, muss der Mindestabstand zwischen den Öffnungen 2 Meter betragen. Türen und Fenster gelten dann als freie Wandöffnungen, wenn sichergestellt ist, dass sie während des Ladevorgangs ständig geöffnet sind. Die Luftführung muss eine Durchlüftung des gesamten Raumes gewährleisten, zum Beispiel sollte die Zuluft in Bodennähe eintreten, über die Batterien geführt werden und möglichst hoch entweichen. Lässt sich durch Wandöffnungen keine ausreichende natürliche Lüftung erreichen, so müssen zusätzlich Abzugsrohre, Kanäle oder Ventilatoren eingebaut werden. Diese sogenannte Zwangsbelüftung muss so ausgebildet sein, dass sie die entstehenden Ausgasungen während der Ladung sicher ins Freie abführt.
Offene Ladestationen: Sicherheitsabstände
In Hallen und im Freien ist in der Regel ein ausreichender Luftaustausch vorhanden. Sollten Zweifel über die ausreichende Lüftung bestehen, sollte die Luftgeschwindigkeit vor Ort noch einmal genau gemessen werden. Wichtiger als der Faktor Belüftung ist an diesen mehr oder weniger offenen Orten die Einhaltung des Sicherheitsabstands zu Fahrzeugen, Personen und Arbeitsvorgängen. Wird ein E-Fahrzeug aufgeladen, so ist ein Gang von mindestens 0,60 Meter Breite um dieses herum freizuhalten, ratsam ist aber ein Mindestabstand von 1 Meter und mehr. Wird das Fahrzeug in der Nähe von brennbaren Materialien geladen, muss der Sicherheitsabstand zu diesem Fahrzeug mindestens 2,50 Meter betragen. Die Distanz zu feuer-, explosions- oder explosivgefährdeten Bereichen sollte mindestens 5 Meter betragen. Ein noch größerer Abstand, nämlich 10 Meter, ist bei gefährlichen Arbeiten in der Nähe einer Ladestelle (Schweiß-, Schneid- oder Metallschleifarbeiten) geboten. Besser sind wegen der Gefahr des Funkenübersprungs noch größere Distanzen. Über der Batterieladestation sollten solche Arbeiten nur dann durchgeführt werden, wenn darunter zur selben Zeit keine Fahrzeuge aufgeladen werden.
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