Was, wie, von wem und wo zu dokumentieren ist und wie lang es aufzubewahren ist, sollte in einer Dokumentationsmatrix festgelegt sein. Zu dokumentieren sind alle Festlegungen, Aktivitäten und Leistungen des Arbeitsschutzes und damit auch des Arbeitsschutzmanagements. Bei der Festlegung der Dokumentation sind Art und Größe des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die Dokumentation können unterschieden werden in inhaltliche und formale Anforderungen. Abb. 6 zeigt die unterschiedlichen Anforderungen gemäß dem NLA.

Abb. 6: Dokumentation im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagements (entsprechend den Forderungen 2.7.1 und 2.7.2. des nationalen Leitfadens für AMS)

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