Im Rahmen von Arbeitsschutz-Managementsystemen versteht man unter der "Politik" eine schriftliche Erklärung der obersten Leitung eines Unternehmens

  • zur Intention von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen, also die Skizzierung einer "Vision"; wo will das Unternehmen in den nächsten 5 bis 10 Jahren im Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen.

     
    Praxis-Beispiel

    Vision

    "Jeder eigene und fremde Mitarbeiter soll jeden Tag wieder gesund nach Hause gehen können."

  • zu den Grundsätzen und Leitlinien in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Unternehmen sowie bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern.

    Die Grundsätze drücken vor allem das Verständnis von Sicherheit und Gesundheitsschutz (z. B. ein umfassendes Präventionsverständnis[1] sowie die Anwendung des Prinzips der kontinuierlichen Verbesserung auch im Arbeitsschutz), die Überzeugungen (z. B. Sicherheit und Gesundheitsschutz nützen den Mitarbeitern und dem Unternehmen) sowie Selbstverständlichkeiten (z. B. die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen) aus. Die Leitlinien betreffen das Handeln (z. B. Sicherheit und Gesundheitsschutz haben immer Vorrang ) und Treffen von Entscheidungen (z. B. Sicherheit- und Gesundheitsschutzaspekte sind bei der Beschaffung und bei Investitionen gleichrangig zu beachten).

  • zu den Verpflichtungen.

    Hier werden die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als Selbstverpflichtungen formuliert, wodurch der Vorgabecharakter abgebaut und die Eigenverantwortung gestärkt wird.

  • zu ihren Vorstellungen und Absichten.

Die Arbeitsschutzpolitik gibt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Ausrichtung, stärkt das sichtbare "Wollen" des Unternehmens (der obersten Leitung), verpflichtet das Management und schafft einen verbindlichen Handlungsrahmen.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitsschutzpolitik eines Aus- und Fortbildungszentrums (Auszug)

Vision:

Jeder eigene und fremde Beschäftigte soll jeden Tag wieder gesund nach Hause gehen können.

Grundsätze:

  • Körperliche Unversehrtheit und Gesundheit sind ein sehr hohes Gut jedes Einzelnen. Deshalb haben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei uns immer Vorrang: Bei einer Arbeit, die sich nicht sicher erledigen lässt oder die Gesundheit gefährdet, müssen zuerst die Gefährdungen beseitigt oder minimiert werden. Andernfalls darf sie nicht ausgeführt werden.
  • Sicheres Arbeiten ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sind davon überzeugt, dass sicheres Arbeiten sowohl zum Erfolg des Betriebes als auch jedes Mitarbeiters beiträgt.
  • Arbeitsschutz bedeutet für uns zu allererst Prävention: Vermeiden oder Minimieren von Gefährdungen, Unterweisen der Mitarbeiter sowie sicheres, vorschriftsgerechtes Handeln und damit Verhüten von Unfällen.
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz sind für uns feste Bestandteile der Ausbildungsziele. Junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens sollen ihre Verantwortung und Aufgaben im Arbeitsschutz kennen lernen und auch wahrnehmen. Sie lernen, Risiken und Gefährdungen zu erkennen, sie zu beseitigen und sich sicher zu verhalten. Dabei erfahren sie, dass sie Einflussmöglichkeiten auf die Erhaltung ihrer körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit haben.
  • Arbeitsschutz ist für uns eine wichtige Führungsaufgabe, die regelmäßig bewertet wird.

Verpflichtungen:

  • Wir verpflichten uns, gemeinsam zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter sowie von Dritten (z. B. Seminarteilnehmer) beizutragen. Jeder muss durch sein Verhalten Vorbild für Sicherheit und Gesundheitsschutz sein.
  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften. Bei Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigen wir den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
  • Wir verpflichten uns zum "wachsam sein und sich Einmischen": Wir halten Ausschau nach Sicherheitsmängeln und melden sie unverzüglich dem Vorgesetzten. Bei sicherheitswidrigem Verhalten von Kollegen, Vorgesetzten oder Dritten sprechen wir diese direkt an.
  • Jeder ist verpflichtet, geltende Arbeitsschutzvorschriften, -regelungen und Weisungen (z. B. Betriebsanweisungen) strikt einzuhalten.
  • Der Betrieb stellt die für den Arbeitsschutz erforderlichen finanziellen, sachlichen und zeitlichen Ressourcen sowie die notwendigen Informationen bereit.

Die Arbeitsschutzpolitik gibt unserem Handeln zum Wohle unserer Sicherheit und Gesundheit eine verbindliche Ausrichtung.

Die Geschäftsführung Betriebsrat

Datum: ............. ........................................... ...........................................

[1] siehe hierzu Zeitgemäßes Arbeitsschutzverständnis – Ein Leitbild für Arbeitsschutz-Managementsysteme

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