Der "nationale Leitfaden für AMS" empfiehlt (die Anwendung der Spezifikationen ist freiwillig) die Formulierung einer eigenen Arbeitsschutzpolitik durch das Unternehmen (eigen bedeutet nicht, dass die Arbeitsschutzpolitik nicht Teil der Unternehmenspolitik sein soll – im Gegenteil). Sie soll durch die oberste Leitung schriftlich festgelegt werden und

  • auf den Prinzipien von Prävention und kontinuierlicher Verbesserung beruhen;
  • auf die Größe des Unternehmens, die Art seiner Aktivitäten und die vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken zugeschnitten sein;
  • präzise und klar formuliert, datiert und durch Unterschrift oder mit ihrem Einverständnis in Kraft gesetzt werden;
  • die daraus abgeleiteten Ziele für alle Angehörigen des Unternehmens verbindlich machen;
  • allen Angehörigen im Unternehmen mitgeteilt werden und für sie leicht zugänglich sein;
  • hinsichtlich ihrer Eignung regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden sowie
  • relevanten externen Kreisen soweit angemessen bekannt gemacht werden.
 
Praxis-Tipp

Stellenwert deutlich machen

Nutzen Sie die Arbeitsschutzpolitik zur Formulierung des Stellenwertes der Beschäftigten sowie von Sicherheit, Gesundheitsschutz und menschengerechter Arbeitsgestaltung (Ergonomie, motivierende Aufgabengestaltung etc.) im Unternehmen.

Die Arbeitsschutzpolitik sollte gemäß "nationalem Leitfaden" weiterhin zum Ausdruck bringen, dass Beteiligung der Beschäftigten ein wichtiges Element des AMS ist.

 
Praxis-Tipp

Rechte und Pflichten der Beschäftigten

Verankern Sie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten in der Arbeitsschutzpolitik und benennen Sie hierbei ausdrücklich die Möglichkeiten der Mitarbeiter, sich aktiv am Arbeitsschutz sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu beteiligen.[1]

Gemäß dem "nationalen Leitfaden für AMS" sollte eine Arbeitsschutzpolitik mindestens die folgenden Grundprinzipien und -ziele enthalten:

  • Schutz und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Angehörigen des Unternehmens durch die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, durch die Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen und der damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit sowie durch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit;
  • Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Tarif- und Betriebsvereinbarungen, freiwilligen Programme zum Arbeitsschutz und sonstigen Anforderungen, zu denen sich das Unternehmen verpflichtet hat; des Weiteren die Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse;
  • Einbeziehung von Beschäftigten und ihrer Vertretungen in Beratungen sowie Motivation der Beschäftigten, an allen Elementen des AMS aktiv mitzuwirken;
  • kontinuierliche Verbesserung der AMS-Leistung.

Hierbei handelt es sich durchweg um Forderungen, die fast inhaltsgleich im Arbeitsschutzgesetz formuliert und demzufolge von jedem Unternehmen zu erfüllen sind.

Darüber hinaus sollte die Arbeitsschutzpolitik widerspruchsfrei zu anderen Politiken des Unternehmens sein! Zur Formulierung der Arbeitsschutzpolitik können Sie auch die Checkliste "Arbeitsschutzpolitik, Anforderungen" verwenden.

 
Step by Step

Arbeitsschutzpolitik

Erarbeiten Sie die Arbeitsschutzpolitik basierend auf der Unternehmenspolitik, den relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sowie den Empfehlungen des "nationalen Leitfadens für AMS" zusammen mit Vertretern der obersten Leitung. Stimmen Sie den Entwurf in einem Managementmeeting mit der oberen Führungsebene und danach auch mit dem Betriebsrat ab.

Binden Sie die Arbeitsschutzpolitik in die Unternehmenspolitik ein. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie widerspruchsfrei formuliert ist.

Lassen Sie die Arbeitsschutzpolitik sowohl von einem Vertreter der obers­ten Leitung als auch dem Betriebsrat unterschreiben.

Vereinbaren Sie, dass die Führungskräfte die Arbeitsschutzpolitik bei der nächsten Mitarbeiterbesprechung oder Sicherheitsunterweisung mit den Mitarbeitern besprechen.

Hängen Sie die Arbeitsschutzpolitik an einer geeigneten Stelle im Unternehmen aus – wenn vorhanden, zusammen mit der Unternehmens- und Qualitätspolitik.

Der AMS-Beauftragte sollte jährlich die Aktualität der Arbeitsschutzpolitik prüfen sowie bei Bedarf aktualisieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?