2.1 Zielsetzung
Kennzeichnend für die Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes eines Unternehmens sind die "Arbeitsschutzfähigkeit" (Wissen, Können, organisatorische und technische Voraussetzungen sowie die Ressourcen) eines Unternehmens, dessen Bereitschaft, im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv zu werden ("Arbeitsschutzbereitschaft") sowie die erzielten Wirkungen (Arbeitsschutzleistungen). Diese wesentlichen Komponenten der Qualität des Arbeitsschutzes eines Unternehmens lassen sich durch die Hauptindikatoren "Potenziale", "Prozesse" und "Ergebnisse" (siehe Abb. 1) ermitteln und bewerten.
- Potenziale: Sie stellen die Fähigkeiten und Bereitschaft eines Unternehmens zum wirkungsvollen Praktizieren des Arbeitsschutzes dar (in Anlehnung an das Managementmodell der European Foundation for Quality Management (EFQM 2013) könnte man auch von "Befähiger" sprechen). Potenziale sind zukunftsgerichtet und zählen deshalb zu den Frühindikatoren eines AMS. Sie entstehen durch die Arbeitsschutzpolitik und deren Umsetzung durch das AMS.
- Prozesse: Sie beschreiben, wie ein Unternehmen im Arbeitsschutz aktiv wird. Im Kern geht es darum, wie Arbeitsschutzbelange in den betrieblichen Abläufen/Prozessen verankert werden bzw. wie spezifische Arbeitsschutzprozesse, z. B. Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Unfallanalysen, gestaltet werden. Betrachtet wird, ob, und wenn ja, wie diese arbeitsschutzrelevanten Prozesse geregelt sind und ob diese Regelungen (z. B. Verfahrensweisen) auch "gelebt" (umgesetzt) werden. Die Prozesse zählen ebenfalls zu den Frühindikatoren eines AMS.
- Ergebnisse (erzielte Wirkungen): Sie beschreiben die Leistungen eines Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz, also die Wirkungen, die auf der Grundlage der Fähigkeiten (Potenziale) durch das konkrete Arbeitsschutzhandeln in den betrieblichen Prozessen erzielt werden. Ein klassisches Beispiel für negative Ergebnisse (Abweichungen) sind eingetretene Verletzungen, z. B. dargestellt in der Tausend-Mann-Quote. Zu betrachten sind jedoch nicht nur unmittelbare Arbeitsschutzleistungen, wie z. B. die Wirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch Beiträge beispielsweise zur Mitarbeiterzufriedenheit. Bei den Ergebnissen handelt es sich um Spätindikatoren eines AMS.
Abb. 1: Ermittlung und Bewertung der Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Ritter & Hamacher 2002)
Zur Ermittlung der Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz können folgende Indikatoren herangezogen werden (vgl. Hamacher, Jochum, Lins & Ritter 2002):
- Wirkungen auf die Arbeitsbedingungen,
- Wirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten,
- Wirkungen auf die Zufriedenheit der Beschäftigten (Mitarbeiterzufriedenheit),
- Wirkungen auf das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Führungskräfte und Mitarbeiter,
- Beiträge zum Geschäftsergebnis,
- Wirkungen auf die Gesundheit bei Kunden und Lieferanten (Gesundheit Dritter) sowie
- Erfüllung gesellschaftlicher Verpflichtungen (gesellschaftliche Verantwortung).
Diese Indikatoren geben Aufschluss über den Zustand und die Wirkungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS.
Welche Indikatoren ein Unternehmen zur Leistungsüberwachung und -messung verwendet, hängt primär von den Arbeitsschutzzielen sowie den betrieblichen Möglichkeiten einer entsprechenden Datenermittlung ab. I. d. R. müssen im Rahmen der Einführung des AMS erst die erforderlichen Voraussetzungen für die Ermittlung der Daten geschaffen werden.
Indikatoren
Legen Sie nur solche Indikatoren für die Arbeitsschutzleistungen fest, für die Sie auch die erforderlichen Daten ermitteln können. Welche dies sind, ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Indikators.
2.2 Anforderungen an die "Leistungsüberwachung und -messung" und Hinweise zur Umsetzung
Der "nationale Leitfaden für AMS" empfiehlt Unternehmen, geeignete Verfahren zur Überwachung, Messung und Aufzeichnung der Arbeitsschutzleistung zu entwickeln, einzuführen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Zu den Spezifikationen wird ausgeführt:
- Die Auswahl der Leistungsindikatoren sollte der Größe des Unternehmens, der Art seiner Aktivitäten, den vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken sowie ihren Arbeitsschutzzielen entsprechen.
Berücksichtigt werden sollten, im Einklang mit den Bedürfnissen des Unternehmens, sowohl qualitative als auch quantitative Maßnahmen. Diese sollten
- auf den für das Unternehmen ermittelten Gefährdungen und den damit verbundenen Risiken, den Verpflichtungen im Hinblick auf die Arbeitsschutzpolitik und den Arbeitsschutzzielen beruhen;
- soweit möglich, das Bewertungsverfahren des Unternehmens, einschließlich der Bewertung durch die oberste Leitung, unterstützen.
Die Leistungsüberwachung und -messung sollte
- ein Mittel sein, um festzustellen, inwieweit Arbeitsschutzpolitik und -ziele umgesetzt, Gefährdungen und damit verbundene Risiken beseitigt oder minimiert werden;
- sowohl eine aktive als auch eine reaktive Überwachung umfassen und durch eine Analyse von Statistiken über Betriebsstörungen, Notfälle, ar...