3.1 Zielsetzung
Ein andere Art von Messungen und Bewertungen stellen Untersuchungen dar. Im Mittelpunkt steht hier die Analyse, und zwar vor allem das Analysieren von Abweichungen, also Vorfällen, wie Verletzungen, Unfälle, Beinaheunfälle, Erkrankungen aber auch Störungen und Notfälle. Ziel ist es auch hier, Erkenntnisse für Verbesserungen zu gewinnen. Vom Qualitätsmanagement wissen wir, dass nicht immer die direkt erkennbaren, von den Betroffenen zuerst genannten oder von Experten vermuteten Ursachen, die wirklichen Verursacher/Auslöser eines Problems, einer Abweichung bzw. eines Vorfalls sind. Bei Untersuchungen sollten deshalb die Ursachen bzw. Gründe systematisch ermittelt werden (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Systematische Ursachenermittlung mittels Ursache-Wirkungs-Diagramm
Ursachenermittlung und -bewertung
- Beschreiben Sie zuerst den Untersuchungsgegenstand: den Vorfall, den Unfall/Beinaheunfall, das Sicherheitsproblem.
- Ermitteln Sie dann die möglichen Ursachen (Was könnte möglicherweise zu dem Vorfall, ... geführt haben? Welche Faktoren wirken begünstigend? ...); hierfür können Sie das Ursache-Wirkungs-Diagramm (siehe Abb. 2) verwenden.
- Bewerten Sie in einem weiteren Schritt, ob die gesammelten möglichen Ursachen im konkreten Fall von Bedeutung waren.
- Für die ermittelten Ursachen/Gründe sind nun geeignete (Gegen)Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.
In manchen Unternehmen ist es sinnvoll, auch Szenarien durchzuspielen und dann fiktive Untersuchungen anzustellen.
3.2 Anforderungen an "Untersuchungen" und Hinweise zur Umsetzung
Der "nationale Leitfaden" formuliert folgende Spezifikationen:
- Bei der Untersuchung der Ursachen und Gründe für arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen, Vorfälle/Beinaheunfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte jedes unzureichende Funktionieren des AMS identifiziert und dokumentiert werden.
- Solche Untersuchungen sollten von geeigneten Personen durchgeführt werden.
- Die Ergebnisse solcher Untersuchungen sollten, soweit sie nicht den Datenschutzvorschriften unterliegen, vorhandenen innerbetrieblichen Ausschüssen oder Arbeitskreisen mitgeteilt werden, die geeignete Empfehlungen aussprechen sollten.
- Die Ergebnisse von Untersuchungen sollten den zuständigen Personen zusätzlich zu allen Empfehlungen der Ausschüsse oder Arbeitskreise mitgeteilt werden, damit Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. Die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen sollte verfolgt werden. Die Ergebnisse sollten ebenfalls in die Bewertung durch die oberste Leitung einfließen und bei den Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung berücksichtigt werden.
- Berichte von externen Institutionen, wie z. B. den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung oder den Sachverständigenorganisationen, sollten in die Untersuchung einbezogen werden.
Verfahren schriftlich festlegen
Für die klassischen Untersuchungen, wie z. B. "Analyse von Vorfällen mit eingetretenen bzw. fast eingetretenen Auswirkungen auf Mitarbeiter (Unfälle/Beinaheunfälle, ...)" sollten Sie entsprechende Verfahren (Arbeitsanweisungen) schriftlich festlegen.