Zusammenfassung

 
Überblick

Das AMS-Konzept/der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA)" umfasst 5 Hauptelemente: Politik, Organisation, Planung und Umsetzung, Messung und Bewertung sowie Verbesserungsmaßnahmen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem AMS-Hauptelement Messung und Bewertung, das für die Wirkungsweise eines systematischen Arbeitsschutzes sehr wichtig ist. Managementsysteme funktionieren nach dem Prinzip von Wirkungskreisläufen: Zielsetzung, Umsetzung, Rückmeldung und Nachsteuerung folgen regelmäßig aufeinander. Sie sind nur wirksam, wenn dieses Prinzip auch angewendet wird. Die Rückmeldung oder Rückkopplung hat eine wesentliche steuernde Funktion und ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Verbesserung. Grundlage hierfür sind Daten/Informationen, die durch entsprechende Messungen und Bewertungen zu ermitteln sind. Arbeitsschutzleistungen systematisch zu ermitteln, wie dies ein AMS vorsieht, stellt eine wesentliche Innovation gegenüber dem traditionellen Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Mittels des AMS-Hauptelements "Messung und Bewertung" sollen die Umsetzung der Arbeitsschutzpolitik, die Erreichung der Arbeitsschutzziele, die Wirksamkeit der Regelungen, Verfahren, Prozesse und Maßnahmen, die Eignung des AMS sowie der Grad der Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ermittelt und bewertet werden. Sie liefern damit die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nicht zu unterschätzen ist die Tatsache, dass betriebliche Funktionen, deren Leistungen regelmäßig "gemessen" werden, in einem Unternehmen – vor allem beim Management – an Bedeutung gewinnen. Das AMS-Hauptelement "Messung und Bewertung" des NLA umfasst 4 Einzelelemente: Leistungsüberwachung und -messung, Untersuchungen, interne Audits und die Bewertung durch die oberste Leitung. Sie stehen untereinander und zu den anderen AMS-Elementen in Beziehung.

1 Ablaufdiagramm

2 AMS-Element "Leistungsüberwachung und -messung"

2.1 Zielsetzung

Kennzeichnend für die Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes eines Unternehmens sind die "Arbeitsschutzfähigkeit" (Wissen, Können, organisatorische und technische Voraussetzungen sowie die Ressourcen) eines Unternehmens, dessen Bereitschaft, im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv zu werden ("Arbeitsschutzbereitschaft") sowie die erzielten Wirkungen (Arbeitsschutzleistungen). Diese wesentlichen Komponenten der Qualität des Arbeitsschutzes eines Unternehmens lassen sich durch die Hauptindikatoren "Potenziale", "Prozesse" und "Ergebnisse" (siehe Abb. 1) ermitteln und bewerten.

  • Potenziale: Sie stellen die Fähigkeiten und Bereitschaft eines Unternehmens zum wirkungsvollen Praktizieren des Arbeitsschutzes dar (in Anlehnung an das Managementmodell der European Foundation for Quality Management (EFQM 2013) könnte man auch von "Befähiger" sprechen). Potenziale sind zukunftsgerichtet und zählen deshalb zu den Frühindikatoren eines AMS. Sie entstehen durch die Arbeitsschutzpolitik und deren Umsetzung durch das AMS.
  • Prozesse: Sie beschreiben, wie ein Unternehmen im Arbeitsschutz aktiv wird. Im Kern geht es darum, wie Arbeitsschutzbelange in den betrieblichen Abläufen/Prozessen verankert werden bzw. wie spezifische Arbeitsschutzprozesse, z. B. Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Unfallanalysen, gestaltet werden. Betrachtet wird, ob, und wenn ja, wie diese arbeitsschutzrelevanten Prozesse geregelt sind und ob diese Regelungen (z. B. Verfahrensweisen) auch "gelebt" (umgesetzt) werden. Die Prozesse zählen ebenfalls zu den Frühindikatoren eines AMS.
  • Ergebnisse (erzielte Wirkungen): Sie beschreiben die Leistungen eines Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz, also die Wirkungen, die auf der Grundlage der Fähigkeiten (Potenziale) durch das konkrete Arbeitsschutzhandeln in den betrieblichen Prozessen erzielt werden. Ein klassisches Beispiel für negative Ergebnisse (Abweichungen) sind eingetretene Verletzungen, z. B. dargestellt in der Tausend-Mann-Quote. Zu betrachten sind jedoch nicht nur unmittelbare Arbeitsschutzleistungen, wie z. B. die Wirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch Beiträge beispielsweise zur Mitarbeiterzufriedenheit. Bei den Ergebnissen handelt es sich um Spätindikatoren eines AMS.

Abb. 1: Ermittlung und Bewertung der Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Ritter & Hamacher 2002)

Zur Ermittlung der Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz können folgende Indikatoren herangezogen werden (vgl. Hamacher, Jochum, Lins & Ritter 2002):

  • Wirkungen auf die Arbeitsbedingungen,
  • Wirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten,
  • Wirkungen auf die Zufriedenheit der Beschäftigten (Mitarbeiterzufriedenheit),
  • Wirkungen auf das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Führungskräfte und Mitarbeiter,
  • Beiträge zum Geschäftsergebnis,
  • Wirkungen auf die Gesundheit bei Kunden und Lieferanten (Gesundheit Dritter) sowie
  • Erfüllung gesellschaftlicher Verpflichtungen (gesellschaftliche Verantwortung).

Diese Indikatoren geben Aufschluss über den Zustand...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge