Effektiver Arbeitsschutz durch Behavior Based Safety
Was ist Behavior Based Safety?
Der verhaltensorientierte/verhaltensbasierte Arbeitsschutz (Behavior Based Safety – BBS) – will die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Änderungen ihrer bisherigen Verhaltensweisen erreichen. Unternehmen sollen dabei auf das Verhalten der Beschäftigten Einfluss nehmen, sodass diese während der Arbeit immer häufiger sicherheitsbewusstes anstatt risikoreiches Verhalten an den Tag legen.
Wie genau funktioniert Behavior Based Safety?
Viele Unternehmen wollen diese Verhaltensänderung vor allem durch Sanktionierung und Verbote erreichen. Bei der Behavior Based Safety soll sicheres Verhalten stattdessen durch systematische Förderung und Wertschätzung des sicherheitsorientierten Verhaltens der Beschäftigten erzielt werden.
Durch die Vorbildfunktion der auf Sicherheit bedachten Vorgesetzen und anderen Beschäftigten soll auch der Rest der Belegschaft mit der Zeit zu einem sicherheits- und risikobewussten Verhalten angeregt werden. Dadurch entsteht im Unternehmen mit der Zeit eine immer höher entwickelte ganzheitliche Arbeitsschutzkultur und ein Umfeld, in dem sich die Mitarbeiter sicher fühlen und aktiv zur weiteren Verbesserung der Sicherheit im Betrieb beitragen.
Welche Schritte gibt es in einem Behavior-Based-Safety-Prozess?
Bei der Behavior Based Safety geht es also darum, Beschäftigte zu motivieren, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen und zu verändern. Das folgende Vorgehen ist sinnvoll:
Sicheres Verhalten muss „beobachtbar“ sein: Arbeitssicheres Verhalten muss so definiert werden, dass es beobachtet und damit auch gemessen werden kann: Das heißt: Nicht abstrakte Indikatoren wie das „Sicherheitsbewusstsein“ sollen zur Bewertung herangezogen werden, sondern konkrete Verhaltensweisen, z. B. die tägliche gewissenhafte Prüfung der eigenen PSA durch den Beschäftigten, die sein Vorgesetzter oder andere Mitarbeiter tatsächlich beobachten können.
Beschäftigte müssen sofort konstruktives Feedback erhalten: Vorgesetzte, die sicheres oder aber nicht sicheres Verhalten bei ihren Beschäftigten beobachten, müssen diesen sofort Feedback geben. Bei einem positiven bzw. sicherheitsorientierten Verhalten sollte der Beschäftigte sofort gelobt werden, um seine Motivation zu steigern, sich auch in Zukunft sicherheitsbewusst zu verhalten und die Vorbildfunktion dieses Beschäftigten gegenüber seinen Kollegen herauszustellen.
Auch bei risikoreichem bzw. gefährdendem Verhalten sollte das Feedback möglichst unmittelbar erfolgen, wobei dem betroffenen Beschäftigten sein Fehlverhalten klar und deutlich kommuniziert wird. Dies sollte möglichst im Beisein der Kollegen am Arbeitsplatz erfolgen, damit diese vom Fehlverhalten lernen können – wobei natürlich sensibel vorgegangen werden muss, damit sich der betroffene Beschäftigte nicht an den Pranger gestellt fühlt. Das Motto muss heißen: Analyse und Lernen aus der Situation anstatt Schuldzuweisungen!
Festsetzung von Zielen und Belohnung für Zielerreichung: Die Effekte der Verhaltensänderung müssen messbar sein, um klare Zielvorgaben formulieren zu können. Bei den Zielvorgaben kann es sich z. B. um die Verbesserung einer Unfallstatistik handeln. Wird die aktuelle Unfallzahl in einem befristeten Zeitraum um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, gibt es für die Beschäftigten eine bestimmte Belohnung, z. B. einen zusätzlichen Urlaubstag oder ein kostenfreies Mittagessen in der Kantine.
Wie kann man Behavior Based Safety messen?
Für die Datenerhebung zur Erfolgskontrolle bzw. Evaluation bieten sich vor allem folgende Ansätze:
Kontrollen bei Routinebegehungen („Incident Reporting“, Beobachtungsprotokolle): Dabei geht z. B. ein Vorgesetzter oder ein anderer Beschäftigter durch das Unternehmen oder einzelne Bereiche des Betriebes und kontrolliert, ob festgelegte Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit korrekt und vollständig umgesetzt wurden. Beispielsweise kann dadurch der Zustand von Fluchtwegen (Fluchtwege sind frei, keine Hindernisse im Weg etc.) oder von PSA (Schutzkleidung ist gepflegt und zeigt keine sicherheitsrelevanten Abnutzungserscheinungen) regelmäßig schnell ermittelt werden. Die Ergebnisse werden in analogen oder digitalen Checklisten festgehalten.
Kontrolle der Umsetzung gesetzlicher Sicherheitsstandards: Prinzipiell funktioniert dieses Verfahren genauso wie die Routinebegehungen. Allerdings bedarf es hierbei einer gründlicheren Überprüfung, die daher von mehr als nur einer Person durchgeführt werden sollte. Die Kontrolleure müssen weiterhin über ein hohes Fachwissen verfügen, weil sie genau wissen müssen, auf was sie achten müssen. Hierfür bieten sich zum Beispiel die Fachkräfte für Sicherheit im Unternehmen an.
Lernerfolge überprüfen: Schulungen, Unterweisungen und ähnliche Maßnahmen sind wichtige Instrumente, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken zu schärfen. Die Messung der Teilnahmequoten, das Feedback der teilnehmenden Mitarbeiter und insbesondere die Überprüfung der (erfolgreichen) Anwendung der besprochenen Schutzmaßnahmen durch die unterrichteten Beschäftigten sind gut messbare Indikatoren für regelmäßige Überprüfungen in der betrieblichen Praxis.
Vergleich der Unfallzahlen: Dies ist vermutlich die einfachste und sicherste Messmethode. Bei mehr oder weniger deutlichem Absinken der gemeldeten und registrierten Unfallzahlen (ein „Erfolgswert“ muss im Vorfeld festgelegt werden), im gesamten Unternehmen oder in bestimmten Unternehmensbereichen im Vergleich zum Vorjahr kann von einem Erfolg der Behavior-Based-Safety-Methoden gesprochen werden.
Was müssen Arbeitgeber besonders beachten?
Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Verhaltensänderungen von Menschen immer nur ein längerer Prozess sind, der sich nicht von heute auf morgen unternehmensweit auszahlt. Weiterhin sind für eine Erfolgskontrolle zwar Beobachtungen und die Dokumentation von Beobachtungen unerlässlich, aber die daraus ermittelten Daten dürfen nicht für Sanktionierungen und disziplinarische Maßnahmen missbraucht werden. Behavior Based Safety baut auf dem Verständnis und dem freiwilligen Mitwirken der Beschäftigten bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit auf, daher wären solche Maßnahmen kontraproduktiv.
Schriftliche Auswertungen über Beobachtungen dürfen daher auch keine Rückschlüsse auf die beobachtete Person, Ort und Zeit ermöglichen. Die Ergebnisse der Kontrollen und Messungen sollten nur anonymisiert für Arbeitsschutzplanungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Schulungen/Unterweisungen verwendet werden. Vor allem sollten sie vom Arbeitgeber zur Lösungsfindung für zukünftige Herausforderungen und Probleme im Hinblick auf die Sicherheit im Betrieb genutzt werden.
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