Der "nationale Leitfaden" empfiehlt hierzu:

  • Die Auswirkungen interner Veränderungen (z. B. im Personalbereich oder in Folge neuer Verfahren, Arbeitsabläufe, Organisationsstrukturen oder Anschaffungen) und externer Veränderungen (z. B. in Folge von Änderungen von Rechtsvorschriften und Entwicklungen im Bereich der Arbeitsschutzkenntnisse und -technologien) auf den Arbeitsschutz sollten ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit des AMS sollte auch in der Änderungsphase sichergestellt werden.
  • Vor jeder Änderung oder Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Materialien oder Maschinen ist am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  • Bei der Umsetzung von Änderungsmaßnahmen sollte sichergestellt werden, dass alle betroffenen Angehörigen der Organisation ausreichend unterrichtet und qualifiziert sind.
 
Praxis-Tipp

Förderung der Kommunikationskultur

Grundlage für jedes Änderungsmanagement ist, dass Änderungen erkannt und an eine benannte Stelle weitergeleitet werden. Neben strukturellen Festlegungen, wer hat "Ausschau zu halten" und wer ist Ansprechpartner, geht es hier vor allem um die Kommunikationskultur im Unternehmen.

Suchen Sie mit den Beauftragten der anderen Managementsysteme sowie der Organisations- und Personalentwicklung nach Möglichkeiten zur Förderung der Kommunikationskultur.

Legen Sie beispielsweise in der Verantwortungsmatrix bzw. in den Funktionsbeschreibungen auch die Pflicht zur Meldung von Veränderungen fest.

Benennen Sie Stellen bzw. Personen, an die Veränderungen gemeldet werden sollen.

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