Der Geltungsbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten und Betriebe:

Tätigkeiten

  • Zusammenstellen der erforderlichen Rohstoffe, Zutaten und Backmittel,
  • Einstellen der Maschinen und Anlagen i. V. m. der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung des Backprozesses,
  • Qualitätskontrolle der fertigen Backprodukte,
  • Wartung der Bäckereimaschinen sowie der Kühl-, Gefrier- sowie Tiefgefrieranlagen.

Viele dieser Tätigkeiten werden maschinell, z. T. aber noch von Hand verrichtet.

Betriebe

  • Mitglieder oder Nichtmitglieder einer Bäckerinnung; ca. 20 Betriebe pro Innung,
  • Zahl der Arbeitsplätze pro Betrieb: 4–10,
  • Zahl der Arbeitskräfte pro Betrieb: 3–20.

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