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Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten / 2 Menschen mit Behinderungen

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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2.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert:

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert.[1]

In Deutschland leben nach dem zuletzt 2021 erhobenen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zu den Lebenslagen der behinderten Menschen 10,3 Mio. amtlich anerkannte behinderte Menschen. 7,5 Mio. von ihnen sind schwerbehindert. Damit sind ca. 12 % der Bevölkerung behindert und ca. 9 % schwerbehindert. Die altersmäßige Verteilung der Menschen mit Behinderungen zeigt Abb. 1.

Abb. 1: Menschen mit Behinderungen in Deutschland nach dem Alter[2]

Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Hälfte der Menschen mit Behinderungen ist 65 Jahre und älter, während der Anteil der unter 25-Jährigen 3,5 % beträgt.

Für 89 % der Schwerbehinderungen sind Krankheiten ursächlich. Lediglich 3 % der Schwerbehinderungen sind angeboren, auf Unfälle und Berufskrankheiten sind ca. 1,5 % der Fallzahlen zurückzuführen.

Das bedeutet auch, dass Menschen im Laufe ihres Berufslebens eine Behinderung erwerben und mit ihr an den Arbeitsplatz zurückkehren. In diesen Fällen müssen sich die Arbeitgeber darum kümmern, wie die bereits zum Betrieb gehörigen Beschäftigten ihre Tätigkeit unter möglicherweise gänzlich neuen Umständen wieder aufnehmen können.

2,98 Mio. Menschen mit Behinderungen, darunter 1,11 Mio. Beschäftigte mit Schwerbehinderungen, sind erwerbstätig, davon

  • 872.000 im öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich (ohne öff. Verwaltung), davo...

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