Fehlende Zuständigkeit

Wo der Arbeitgeber es versäumt, durch die Beauftragung einer geeigneten Person Position in Arbeitsschutzdingen zu beziehen, riskiert er, dass andere Kräfte im Betrieb ihre Interessen einseitig durchzusetzen versuchen, vom Betriebsrat über einzelne Abteilungen bis hin zu externen Beratern, die auch schon mal übers Ziel hinausschießen. Dazu gibt es mehr und mehr Spielräume. Wo Auslegung gefragt ist, muss auch der Arbeitgeber seine Interessen kompetent vertreten (lassen).

Fehlinvestitionen

Wo geschlossene Strukturen fehlen, wird zwar hier oder dort vielleicht Geld in die Hand genommen, u. U. aber ohne ausreichend Abstimmung oder Prüfung. So kommen schnell hohe Summen zusammen z. B. für eine wenig praktikable, extern erstellte Gefährdungsbeurteilung, für die Erstellung von Fluchtwegeplänen, die vor Ort keinen Sicherheitsvorteil bringen oder für eine ergebnislose Raumschadstoffmessung, der kein wirkliches Verdachtsmoment zugrunde lag. Und auch die Honorare für externe Arbeitsschutzberater sind nicht gut angelegt, wenn auf Seiten des Betriebes keine geeignete Person benannt ist, die umsichtig für eine gute Leistungsabnahme sorgt und damit eine solche Beratung für den Betrieb erst richtig effektiv macht.

Vernachlässigung von Aufgaben

Wenn Zuständigkeiten nicht geklärt sind, bleibt immer etwas liegen. Je nach dem, was es ist, kommt es "nur" regelmäßig zu Abweichungen bei QM-Prozessen, zu Schwierigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder einer allgemein schlechten Unternehmenskultur in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz. Es kann aber auch ungleich schlechter dazu führen, dass im Schadensfall die gesamte offensichtlich unzureichende Organisation der Unternehmensleitung als Pflichtverletzung ausgelegt wird, mit allen sich daraus ergebenden persönlichen Konsequenzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge