Der behördlichen Systemkontrolle liegen – wie dem Arbeitsschutzmanagement – Überlegungen eines präventiven, systematisch organisierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes zugrunde. Deshalb fokussieren die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger zunehmend ihre Aufsichtstätigkeiten auf die Überwachung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und deren Umsetzung sowie die "Beratung" zur Realisierung einer funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation bzw. eines Arbeitsschutzmanagements. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen zu begrüßen:
Vor allem Letzteres zeigt, dass eine Qualifizierung und Sensibilisierung der durchführenden Personen (insbesondere der Aufsichtspersonen) dringend erforderlich ist. Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung der behördlichen Systemkontrolle ist es, den Spagat zwischen fundierten Fachkenntnissen, bezogen auf einzelne Fachthemen (z. B. Gefahrstoffe), und umfassenden Kenntnissen hinsichtlich einer rechtskonformen und funktionierenden Arbeitsschutzorganisation zu lösen. Dass die Aufsichtstätigkeiten nicht nur eine Überwachung, sondern auch eine Beratung umfassen sollen, ist zu begrüßen. Der Begriff Beratung suggeriert jedoch deutlich mehr als das, was geleistet werden kann.
Auch wenn aktuelle Daten bzw. Informationen zur tatsächlichen Anwendung der behördlichen Systemkontrolle und zu den dadurch erzielten Wirkungen derzeit nicht verfügbar sind, erscheint eine Revision des Instrumentariums "behördliche Systemkontrolle" sehr sinnvoll. Zu prüfen sind dabei auch eine stärkere Unterstützung durch digitale Elemente sowie Anknüpfungspunkte zu normorientierten Managementsystemen – insbesondere "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß der DIN ISO 45001:2018".
Aus der Sicht der Unternehmen ist die behördliche Systemkontrolle zu begrüßen. Sie
- bringt mehr Klarheit und Stringenz (v. a. durch erkennbar gleiche Inhalte sowie durch die Fokussierung auf eine rechtskonforme und funktionierende Arbeitsschutzorganisation),
- ist ein weiteres Argument für das Praktizieren eines systematischen Arbeitsschutzes bzw. eines Arbeitsschutz-Managementsystems und
- in einigen Bundesländern (z. B. Bayern und Hamburg) "honorieren" die Behörden eine erfolgreiche Systemkontrolle mit einer Auszeichnung.
Unternehmen, die ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) anwenden, sind also hervorragend auf eine behördliche Systemkontrolle vorbereitet.