Zusammenfassung

 
Überblick

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) befürwortet nicht nur die Anwendung eines systematisch organisierten und gemanagten betrieblichen Arbeitsschutzes und damit betriebliche Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS), er unterstützt auch deren Aufbau und Anwendung. Hierfür hat er 2013 den Leitfaden "Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutz-Managementsystemen" (LV 58) veröffentlicht. In Verbindung mit der aus dem Jahre 2011 stammenden LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" sowie dem 2016 in überarbeiteter Fassung erschienenen Grundsatzpapier "Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards" (LV 1) verdeutlichen die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer damit die besondere Bedeutung, die sie betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystemen beimessen, und skizzieren ihre Anforderungen an die Gestaltung einer systematischen Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mithilfe eines AMS. Die Einführung eines betrieblichen AMS betrachtet der LASI als notwendigen Schritt hin zu gesunden und sicheren Arbeitsplätzen sowie einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsschutzpraxis in allen Organisationen (Unternehmen).

1 Intention der LASI-AMS-Strategie: Systemkontrolle und Beratung

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist Deutschlands höchstes fachliches Gremium für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Der LASI befasst sich ausschließlich mit strategischen Fragen sowie mit Grundsatzfragen des Vollzugs. In diesem Zusammenhang wurde Anfang der 2000er-Jahre die LASI-AMS-Strategie erarbeitet.

 
Wichtig

Zentrales Anliegen der LASI-AMS-Strategie: Verbesserung der Wirksamkeit

Und zwar sowohl die Verbesserung der Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes, als auch der staatlichen Aufsichtstätigkeiten.

Die Strategie

  • begrüßt die freiwillige Anwendung eines betriebsspezifischen AMS;
  • betrachtet die freiwillige Anwendung eines betrieblichen AMS als notwendigen Schritt hin zu gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen sowie einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsschutzpraxis in allen Organisationen (Unternehmen);
  • geht von einer freiwilligen Anwendung eines AMS durch die Organisationen (Unternehmen) aus und strebt keine Zertifizierung des AMS an – lehnt sie aber auch nicht ab;
  • unterstützt eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS einer Organisation z. B. durch eine Systemkontrolle der jeweiligen staatlichen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß dem Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLA 2002).

Das Referenzsystem ist der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für AMS (NLA 2002)".

  • Durch ihre Aufsichtstätigkeiten sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer zu der Überzeugung gelangt, dass ein wirksamer und rechtskonformer Arbeitsschutz v. a. durch die Realisierung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements erreicht werden kann. Deshalb wollen sie ihre Möglichkeiten (Beratung und Nutzung des neuen Überwachungsinstrumentariums "Behördliche Systemkontrolle") zur Förderung der Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisationen hin zu einem AMS nutzen.
  • Der NLA fungiert als Rahmenkonzept und Handlungsorientierung für die Beratung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder zum Aufbau und zur Anwendung eines betrieblichen Arbeitsschutzes (s. LV 58: "Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutz-Managementsystemen") sowie bei der Überwachung. Hierfür wurde das Instrumentarium "Behördliche Systemkontrolle" (s. LV 54: "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle") entwickelt. Der Länderausschuss führt hierzu aus (LASI, LV 58, S. 9): "... Die Inhalte sind verpflichtend ...".

2 Systemkontrolle

Um die behördlichen und bg-lichen Aufsichtstätigkeiten (Überwachung und Beratung) effizient zu gestalten, haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) das Konzept der Systemkontrolle entwickelt.

 
Wichtig

Prämisse des Konzeptes der Systemkontrolle

  • Das Konzept der Systemkontrolle geht davon aus, dass die Grundvoraussetzung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen eine geeignete – rechtskonforme und wirksame – betriebliche Arbeitsschutzorganisation ist.
  • Durch die stärkere Fokussierung der Überprüfung auf die organisatorischen Festlegungen und deren Anwendung werden nicht nur zentrale Elemente/Voraussetzungen eines guten Arbeitsschutzes betrachtet, sondern auch Anstöße für die Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation gegeben (i. S. einer Beratung).

Das Instrumentarium Systemkontrolle orientiert sich an erprobten Verfahren, wie Audits, Assessments sowie Reviews. Diese benötigen als Bezug eine Soll-Beschreibung. Bei der Systemkontrolle sind dies

  • das deutsche Arbeitsschutzrecht,
  • die GDA-Leitlinien "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" sowie
  • der Nationale Leitfaden fü...

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