Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist Deutschlands höchstes fachliches Gremium für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Der LASI befasst sich ausschließlich mit strategischen Fragen sowie mit Grundsatzfragen des Vollzugs. In diesem Zusammenhang wurde Anfang der 2000er-Jahre die LASI-AMS-Strategie erarbeitet.

 
Wichtig

Zentrales Anliegen der LASI-AMS-Strategie: Verbesserung der Wirksamkeit

Und zwar sowohl die Verbesserung der Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes, als auch der staatlichen Aufsichtstätigkeiten.

Die Strategie

  • begrüßt die freiwillige Anwendung eines betriebsspezifischen AMS;
  • betrachtet die freiwillige Anwendung eines betrieblichen AMS als notwendigen Schritt hin zu gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen sowie einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsschutzpraxis in allen Organisationen (Unternehmen);
  • geht von einer freiwilligen Anwendung eines AMS durch die Organisationen (Unternehmen) aus und strebt keine Zertifizierung des AMS an – lehnt sie aber auch nicht ab;
  • unterstützt eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS einer Organisation z. B. durch eine Systemkontrolle der jeweiligen staatlichen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß dem Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLA 2002).

Das Referenzsystem ist der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für AMS (NLA 2002)".

  • Durch ihre Aufsichtstätigkeiten sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer zu der Überzeugung gelangt, dass ein wirksamer und rechtskonformer Arbeitsschutz v. a. durch die Realisierung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements erreicht werden kann. Deshalb wollen sie ihre Möglichkeiten (Beratung und Nutzung des neuen Überwachungsinstrumentariums "Behördliche Systemkontrolle") zur Förderung der Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisationen hin zu einem AMS nutzen.
  • Der NLA fungiert als Rahmenkonzept und Handlungsorientierung für die Beratung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder zum Aufbau und zur Anwendung eines betrieblichen Arbeitsschutzes (s. LV 58: "Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutz-Managementsystemen") sowie bei der Überwachung. Hierfür wurde das Instrumentarium "Behördliche Systemkontrolle" (s. LV 54: "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle") entwickelt. Der Länderausschuss führt hierzu aus (LASI, LV 58, S. 9): "... Die Inhalte sind verpflichtend ...".

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