Die Maßnahmen sind nach verschiedenen Ansatzpunkten bzw. Handlungsfeldern für Maßnahmen gruppiert, die sich aus der Situationsanalyse ergeben:
Die folgende Auflistung ist zur grundsätzlichen Orientierung und Systematisierung gedacht und ist in keiner Weise vollständig und abschließend.
Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen, dass sie im Rahmen des BEM nur mit Einverständnis der/des betroffenen Beschäftigten geplant und durchgeführt werden dürfen; sie müssen jederzeit abgebrochen werden, wenn der/die Betroffene dies verlangt.
Verschiedene Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation beziehen, können im Rahmen der Arbeitgeberpflichten oder des Direktionsrechts unter Beachtung der Mitbestimmungsregelungen auch außerhalb des BEM und damit ohne Zustimmung der/des betroffenen Beschäftigten zum BEM oder zu dieser Maßnahme durchgeführt werden.
Maßnahme |
Wer ist zu beteiligen? |
Ergänzende Hinweise |
Gestaltung des Arbeitsplatzes |
- Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft,
- Interessenvertretungen
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basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils, z. B. Arbeitshöhe, Beleuchtung, Lärm, Temperatur, Bereitstellung der erforderlichen Informationen |
Einsatz technischer Hilfen am Arbeitsplatz/Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen |
- Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft,
- Interessenvertretungen,
- Technischer Berater des Integrationsamts bei schwerbehinderten Beschäftigten, die DGUV oder die Agentur für Arbeit
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basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils, ggf. finanzielle Förderung bei schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt, durch die Arbeitsagentur oder den zuständigen Rehabilitationsträger |
Änderung der Arbeitsorganisation |
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft ,
- Personalabteilung,
- Interessenvertretungen
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basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils, z. B. Veränderung von Arbeitsschritten oder -abläufen, der Zuordnung von Arbeitsschritten, des Informationsflusses, von Zuständigkeiten usw. Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch andere Mitarbeiter, |
Reduzierung der Arbeitsbelastung |
- Arbeitsmediziner,
- Personalabteilung,
- Führungskraft,
- Integrationsfachdienst
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basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils, z. B. Wechsel von Mehrschicht auf Normalschicht, Reduzierung der Leistung/Ausbringmenge, Verlängerung der Taktzeiten; ggf. gewährt bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich, dazu ist das Vorliegen einer fachlichen Stellungnahme, die vom Integrationsamt in Auftrag gegeben wird, erforderlich. |
Verkürzung der Arbeitszeit |
- Arbeitsmediziner,
- Personalabteilung,
- Führungskraft,
- Rehabilitationsträger,
- evtl. auf einschlägigen Sozialverband verweisen
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Damit ist eine Kürzung des Arbeitsentgelts verbunden; ggf. sollte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt werden. |
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz |
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft,
- Personalabteilung,
- Interessenvertretungen
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Die Umsetzung eines Beschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz sollte i. d. R. nur dann als Maßnahme gewählt werden, wenn am ursprünglichen Arbeitsplatz keine Einsatzmöglichkeit mehr zu erreichen ist. Vor der Umsetzung ist der neue Arbeitsplatz in einem Arbeitsversuch durch den/die Betroffene/n zu erproben. Ist die Umsetzung mit einer anderen tariflichen Eingruppierung verbunden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den/die Beschäftigte/n vor einer einseitigen Benachteiligung zu schützen. |
Durchführung eines Arbeitsversuchs auf einem anderen Arbeitsplatz |
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft,
- Personalabteilung,
- Interessenvertretungen
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Ein Arbeitsversuch auf einem anderen Arbeitsplatz muss sorgfältig vorbereitet, begleitet und dokumentiert werden. Die Eignung des Arbeitsplatzes, an dem der Arbeitsversuch unternommen wird, muss zuvor vom Betriebsarzt bestätigt sein. Der Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils ist notwendig. |
Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes |
- Arbeitsmediziner,
- Führungskraft,
- Personalabteilung,
- Interessenvertretungen,
- Integrationsamt
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Durch Zusammenlegung von Tätigkeiten, durch Zurückholen ausgelagerter Tätigkeiten o. Ä. kann u. U. ein geeigneter Arbeitsplatz geschaffen werden. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten kann ggf. beim Integrationsamt die finanzielle Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes (Arbeitsplatzausstattung) beantragt werden. |