Hautkrebs durch UV-Strahlung wird teilweise bereits als "Volkskrankheit" beschrieben. Auch der berufliche Bereich spielt für die Entwicklung dieser Erkrankung(en) eine Rolle, denn zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien. Seit 2015 sind Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit anerkannt (BK-Nr. 5103). Vor dem Hintergrund des Klimawandels gilt es, Arbeitnehmer und Arbeitgeber für das Problem zu sensibilisieren und auf mögliche Präventionsmaßnahmen hinzuweisen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV-I 203-085 "Arbeiten unter der Sonne – Handlungshilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer"
- AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag"
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