Solare UV-Belastung: So können Arbeitgeber ihre Beschäftigten schützen
Durch den Klimawandel werden Deutschlands Beschäftigte zunehmend belastet – vor allem die im Freien tätigen Berufsangehörigen. Hauptgefährdung dabei ist die immer intensiver werdende Sonnenstrahlung, besonders im Sommer.
UV-Strahlung könnte noch zunehmen
Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Ozonabbau können nach Meinung vieler Experten bald schon zu noch intensiverer UV-Strahlung führen. Die Gefährdung ist aber jetzt schon real, wie allein schon an den Zahlen für Hautkrebserkrankungen abgelesen werden kann: In Deutschland erkranken pro Jahr rund 200.000 Menschen an Hautkrebs, 2.-3.000 Menschen sterben jährlich daran. 10 bis 15 Prozent der Erkrankten sind dabei vom besonders bösartigen schwarzen Hautkrebs betroffen – das ist eine Steigerung in den vergangenen 30 Jahren um mindestens das Fünffache!
UV-Strahlung schadet der Haut
Die unsichtbare UV-Strahlung macht zwar nur rund 5-6 Prozent der Sonnenstrahlung aus, ist aber für die Haut besonders schädlich und daher der Belastungsfaktor Nummer Eins für die im Freien tätigen Beschäftigten. Die UV-Belastung ist zwischen 10 und 16 Uhr am höchsten. Für den Gesundheitsschutz relevant ist die Unterscheidung zwischen der UV-A-Strahlung und UV-B-Strahlung. Die UV-A-Strahlung besitzt zwar weniger Energie als die UV-B-Strahlung, dringt dafür aber tiefer in die Lederhaut ein– sogar durch Fensterglas und durch dichte Wolkendecken. Daher sind sogar Büroangestellte oder Autofahrer/LKW-Fahrer durch sie akut gefährdet.
Beide UV-Strahlungsarten sind (mit-)verantwortlich für den weißen Hautkrebs und hauptverantwortlich für den schwarzen Hautkrebs.
Weißer Hautkrebs: Neue Berufskrankheit
2015 wurden nach langjährigen Kontroversen bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, der das Erbgut der Hautzellen beschädigt, als Berufskrankheit anerkannt. Seitdem übernehmen die Unfallversicherungsträger die Behandlungskosten, wenn sich in Einzelfallprüfung herausstellt, dass der weiße Hautkrebs aufgrund beruflicher Tätigkeiten verursacht wurde. Inwieweit es im Einzelfall wirklich immer hundertprozentig nachprüfbar ist, ob der Hautkrebs auf den Beruf und nicht den privaten Mallorcaurlaub zurückzuführen ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Für den Arbeitsschutz bedeutete diese Wendung in der gesetzlichen Anerkennung aber, dass die Arbeitgeber in Zukunft noch mehr auf Prävention und Aufklärung setzen müssen.
Wirksame Schutzmaßnahmen
Die Maßnahmen zum UV-Schutz sollten in einer Betriebsanweisung festgehalten werden. Die meisten Straßenbaubetriebe beispielsweise verwenden Schirmmützen für ihre Beschäftigten. Steigt die Belastung durch Sonnenstrahlung allerdings weiter an, so sollten vermehrt auch „Tropenmützen“ mit Nackenschutz zum Einsatz kommen. Besonders die exponierten Gesichtsteile wie Nasenrücken, Stirn, die Unterlippen oder die Ohrmuscheln müssen durch die Kopfbedeckung geschützt werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein für den wirksamen Sonnenschutz sind Sonnencremes, denn durch den Klimawandel wird es selbst für Menschen mit stark pigmentierter Haut immer problematischer sich längere Zeit in der Sonne aufzuhalten. Die Sonnencremes sollten dementsprechend den UV-Lichtschutzfaktor 50 haben. Die Versorgung rund um die Uhr mit Kaltgetränken oder Suppen ist weiterhin obligatorisch. Ist dies im Außendienst nicht zu gewährleisten, sollte für die Beschäftigten zumindest die Möglichkeit bestehen, Getränke jederzeit an den Einsatzzentralen, beispielsweisen den Straßenmeistereien und Werkhöfen, zu besorgen.
UV-Indexwerte beachten
Zu den wichtigen organisatorischen Maßnahmen gehört, dass für bestimmte Temperaturen und Luftfeuchtegehalte entsprechende Pausenlängen bestimmt wurden. So müssen die Beschäftigten angewiesen werden, beim Erreichen bestimmter Temperaturen und Luftfeuchten 15-30 Minuten mehr Pause im Schatten einzulegen als sonst üblich.
Viele Werkhöfe im Straßenbau bieten im Zuge des Klimawandels auch ganz neue Services an: So werden durch Nachrichten auf dem Schwarzen Brett oder durch Online-Benachrichtigungen die Tagesspitzenwerte der UV-Strahlung des jeweiligen Tages durch das UV-Messnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz übermittelt. Aus den Daten des sogenannten UV-Indexes können die Mitarbeiter dann erkennen, wann besonders Vorsicht geboten ist, wann möglichst Pausen eingelegt und wann welche Schutzausrüstung angelegt werden sollte: Ist dabei ein Index-Wert von 3 erreicht, beginnt die Sonnenbrandgefahr. Ab einem Index-Wert von 8 sollte man sich nur noch im Schatten oder besser noch in einem Gebäude aufhalten.
Unterweisungen und Aufklärung
Jedes Jahr im März oder April, also unmittelbar vor Beginn der sommerlichen Hitzephase, sollten die Beschäftigten über Hautkrebsprävention im Rahmen einer halbstündigen Informationsveranstaltungen unterwiesen werden. Dies ist schon deshalb wichtig, weil regelmäßig neue Mitarbeiter hinzukommen, die die früheren Unterweisungen nicht mitgemacht haben. Die Unterweisungen müssen aber auch deshalb regelmäßig durchgeführt werden, um jeweils die neuesten medizinischen Informationen zum Thema Hautkrebs und dessen Prävention vorzustellen. Schließlich werden neben Informationen zum Thema auch ganz praktischer Fragen geklärt: Wie viele Sonnenschutzbrillen und Schutzhüte sind noch vorhanden, müssen Schutzcreme und Erfrischungsgetränke nachbestellt werden oder sieht wirklich jeder Beschäftigte morgens auf den UV-Index am Schwarzen Brett?
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