Das Drei-Schicht-System ist das klassische Schichtsystem für Unternehmen und Einrichtungen, die zumindest 5 Tage in der Woche 24 Stunden lang den Betrieb aufrechterhalten müssen. Es gilt zusammen mit seinen Fortentwicklungen der Vier- und Fünf-Schicht-Systeme als Musterlösung insbesondere in der Schwerindustrie oder im Rettungs- und Pflegewesen.
Wie funktioniert das Drei-Schicht-System?
Beim Drei-Schicht-System handelt es sich um ein Schichtsystem, das aus drei Schichten besteht: Früh-, Spät- und Nachtschicht. Diese drei Schichten können entweder nur von drei Schichtgruppen übernommen werden (Fünf-Tage-Woche), aber auch durch vier, fünf oder sogar noch mehr Teams bei einer Sieben-Tage-Woche. Eine Schicht im Drei-Schicht-Betrieb dauert üblicherweise acht Stunden. Durch die drei Schichten je 8 Stunden pro Tag kann der Betrieb während des ganzen Tages aufrechterhalten werden.
Eine Schichtgruppe übernimmt jeweils eine der drei Schichten. Die Schichtgruppen umfassen in der Regel mindestens sechs Beschäftigte. Ohne Übergangszeiten und Gleitzeitspannen liegen die Schichtwechselzeitpunkte zumeist bei 6 Uhr, 14 Uhr und 22 Uhr. Die Nachtschicht erhält nach Beendigung der Schicht in der Regel mindestens einen freien Tag zur Erholung. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.05.2023, 10 AZR 423/20) sollte jeder Beschäftigte über den freien Tag/die freien Tage nach einer Nachtschicht hinaus zusätzlich eine Freischicht für je 25 geleistete Nachtschichten als Kompensation für die Belastungen durch den Schichtwechsel erhalten.
Wie funktioniert die Schichtrotation?
In einem Drei-Schicht-Betrieb arbeiten also mindestens drei unterschiedliche Schichtteams zu verschiedenen Zeiten, die regelmäßig mit ihren Schichten rotieren. Wie funktioniert das? Der klassische Fall ist der Drei-Schicht-Betrieb mit drei Schichtgruppen:
- Wenn Schichtteam 1 die Frühschicht bestreitet, haben die Schichtteams 2 und 3 währenddessen arbeitsfrei.
- Anschließend übernimmt Schichtteam 2 die Spätschicht, während Schichtgruppe 1 und 3 frei haben.
- Schließlich wird Schichtgruppe 3 für die Nachtschicht eingesetzt, die Teams 1 und 2 arbeiten in der Zeit nicht.
Nach einem festgesetzten Intervall wechseln die Schichtgruppen ihre Schichten und dadurch wird beispielsweise die Frühschichtgruppe zum Spätschichtteam.
Welche Arten von Drei-Schicht-Systemen gibt es?
Es gibt grundlegend zwei verschiedene zeitliche Variationen von Drei-Schicht-Systemen. Sie haben verschiedene Schichtrhythmen und unterscheiden sich daher in der Rotationsdauer und -geschwindigkeit.
- Fünf-Tage-Woche (drei Schichtgruppen): Die Fünf-Tage-Woche ist der klassische Fall des Drei-Schicht-Systems. Hierbei übernehmen drei Schichtgruppen rotierend die drei Arbeitszeitschichten Früh-, Spät- und Nachtschicht. Am Wochenende und an Feiertagen wird nicht gearbeitet.
- Sieben-Tage-Woche (vier, fünf, sieben oder mehr Schichtgruppen): Dieses Modell ermöglicht ein vollkontiniuerliches Schichtsystem („Vollkonti“). Bei einem Vollkonti-Betrieb, d. h. dem Betrieb über 24 Stunden und sieben Tage pro Woche, müssen daher mehr als drei Schichtgruppen zum Einsatz kommen (Vier-Schichtbetrieb, Fünf-Schichtbetrieb, Sieben-Schichtbetrieb etc.). Zum einen aufgrund der ansonsten viel zu hohen Belastung für die einzelnen Beschäftigten, zum anderen und damit zusammenhängend aus arbeitszeitrechtlichen Gründen. Denn bei lediglich drei Schichtgruppen würde in einer Sieben-Tage-Woche jeder Beschäftigte auf eine Wochenarbeitszeit von 56 Stunden kommen, die gesetzlich festgesetzte wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt aber lediglich 48 Stunden. Auch wenn arbeitswissenschaftlich nicht ideal, besteht die Sieben-Tage-Woche in vielen Unternehmen aus jeweils sieben Tagen Früh-, Spät- und Nachtschichten, worauf dann eine Freischichtwoche folgt.
Maximale Arbeitszeiten und Pausen im Drei-Schicht-System
Im Drei-Schicht-System gilt als Grundsatz, dass innerhalb des Schichtzyklus die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder eine kürzere kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Abzüglich einer nicht als Arbeitszeit angerechneten Pause von 30 Minuten pro Schicht ergibt sich bei drei Schichtgruppen über den gesamten Schichtzyklus (9 Wochen) eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden.
Eine 30-minütige Pause ist spätestens nach sechs Stunden Arbeit vorgeschrieben – oder zwei Pausen von jeweils 15 Minuten. Beschäftigte, die mehr als neun Stunden am Tag arbeiten, müssen eine Pause von mindestens 45 Minuten machen. Für Nachtschichten gilt zudem: Arbeitsstunden, die in der Nachtzeit geleistet werden, müssen durch bezahlte freie Tage ausgeglichen oder mit einem Zuschlag vergütet werden. Andere tarifliche Ausgleichsregelungen sind allerdings möglich.
Arbeitsschutz im Drei-Schicht-System
Das Drei-Schicht-Modell ist für Unternehmen hauptsächlich aufgrund seiner wirtschaftlichen Effizienz besonders interessant. Für den Arbeitsschutz ist es vor allem aufgrund der Früh- und Nachtschichten aber eine große Herausforderung. Die für die Arbeitsplatzgestaltung zu beachtenden arbeitswissenschaftlichen Gestaltungsempfehlungen, unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), lassen sich zwar auch in diesem System in weiten Teilen umsetzen, es gibt aber auch einige sehr problematische Aspekte. Denn es ist zumindest bei nur drei Schichtgruppen nur schwer oder teilweise sogar gar nicht möglich, die Schichten zu verkürzen (Nachtschicht schon vor 6 Uhr enden lassen) oder ihren Beginn nach hinten zu verschieben (Frühschicht erst um 7 Uhr anstatt bereits um 6 Uhr), um die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren.
Weiterhin gelten für das Drei-Schicht-System genau wie für jede Schichtarbeit die folgenden Regelungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter:
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nicht im Schichtbetrieb arbeiten. Für sie gilt allgemein die Fünf-Tage-Woche. Insbesondere dürfen sie nicht in Schichten arbeiten, die ins Wochenende reichen. Die gesetzliche Nachtruhe beginnt für sie um 20 Uhr und endet um 6 Uhr. Zu den wenigen Ausnahmen zählen eine Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit in Bäckereien oder der Gastronomie. Ab 16 Jahren dürfen sie grundsätzlich um 5 Uhr, ab 17 Jahren bereits um 4 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen. Pro Tag steht ihnen eine Pause von einer Stunde zu.
- Werdende und stillende Mütter dürfen ebenfalls grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden, Spät- und Nachtschichten kommen für sie also nur teilweise bzw. gar nicht in Frage. Zudem gelten besondere Pausenregelungen.
Gesundheitsschutz im Drei-Schicht-System
Das Drei-Schicht-System, das eine ständige Rotation zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht vorsieht, hat erheblichen Einfluss auf den Biorhythmus der Schichtarbeiter, hervorgerufen insbesondere durch Schlafdefizite. Denn selbst während einer langen Nachtschichtphase gelingt eine Umstellung auf Nachtaktivität nur unzureichend. Der ständige Wechsel kann das Risiko insbesondere für Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Belastungen deutlich erhöhen.
Die Betriebe und Einrichtungen sollten daher maximal drei Nachtschichten in Folge einplanen (bezogen auf eine Schichtlänge von acht Stunden). Nach einer Nachtschichtphase sollte die Ruhezeit dann mindestens 24 Stunden, besser aber 48 Stunden betragen, damit sich der Körper wieder erholen kann. Weiterhin sollte die besonders belastende Schichtfolge Nachtschicht/freier Tag, freie Tage/Frühschicht vermieden werden.