Jeder Arbeitgeber hat vielfältige Verpflichtungen, die meistens auch mit erheblichen Kosten verbunden sind. Der globale Wettbewerb lässt viele deutsche Arbeitgeber daran zweifeln, wie "gerecht" es ist, die Wettbewerbsfähigkeit – auch – durch diese "Zusatzkosten" zu gefährden. Auch das Thema "Arbeitsschutz" wird immer wieder unter diesem Aspekt gesehen, gerade auch, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, seine Vorkehrungen wären ausreichend, wenn nicht geradezu vorbildlich – und zwar auch ohne Betriebsarzt und Fachkraft für Sicherheit. Das VG Lüneburg setzt dieser Argumentation rasch und in aller Deutlichkeit ein Ende: Jeder Arbeitgeber müsse sich an diese Regeln halten und so sei ein Wettbewerbsnachteil nicht zu befürchten.

Grundsätzlich hat das Gericht damit natürlich den Nagel auf den Kopf getroffen, denkt aber möglicherweise nicht weit genug, ist Wettbewerb doch schon lange nicht mehr auf das europäische Umfeld beschränkt (v. a., wenn man an das Wettbewerbsumfeld des hier betroffenen Arbeitgebers denkt, das sicher in Asien liegt).

Auf diese Argumentation kann es aber nicht ankommen: Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb ist ein hohes Gut, das professionell zu schützen ist. Arbeitgeber, die meinen, hier etwas "schlauer" zu sein, als der Wettbewerb, indem sie sich sozusagen selbst darum kümmern, werden bald am Rande ihrer Möglichkeiten angekommen sein. Letztlich entlarvt sich der hier klagende Arbeitgeber selbst, wenn er vorträgt, dass sich allenfalls einmal eine Näherin in den Finger sticht oder ein Spediteur bei der Warenannahme einer Person die Lkw-Plane auf den Kopf wirft. Diese "Kleinigkeiten" können weitreichende Folgen haben, man denke an Infektionen durch unsaubere Nadeln oder schwere Kopfverletzungen durch Metallverstrebungen in der LKW-Plane.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?