Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
Zusammenfassung
Der Schutz der Gewässer als Lebensgrundlage ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Gewässer wird im Unternehmen durch die behördliche Überwachung als auch durch innerbetriebliche Maßnahmen (Selbstüberwachung) sichergestellt. Ein Instrument der innerbetrieblichen Selbstüberwachung ist der Gewässerschutzbeauftragte. Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer über die fachliche und persönliche Eignung verfügt. Er nimmt im Auftrag des Unternehmers die Kontrolle und Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Gewässer wahr. Der Gewässerschutzbeauftragte soll mit den anderen Betriebsbeauftragten des Umweltbereiches (z. B. Abfall-, Gefahrgut-, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) einen die einzelnen Schutzbereiche überlappenden Schutz der Umwelt im Unternehmen etablieren und intensivieren.
1 Wann muss ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden?
Unternehmen, die 750 m³ oder mehr Abwasser pro Tag einleiten dürfen, müssen einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte(n) bestellen. Hierfür bedarf es keiner besonderen Aufforderung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Allerdings kann die Behörde es anordnen, auch wenn weniger als 750 m³ produziert werden. Der Unternehmer kann auch freiwillig einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz benennen.
2 Ein Betriebsbeauftragter muss geeignet sein
Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann durch Lehrgänge erworben werden. Aber auch technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind notwendige Voraussetzungen. Einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeiten, z. B. in den Bereichen Produktion, Verfahrenstechnik, Abwasserbehandlung, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitssicherheit und Notfallmaßnahmen sind außerdem erforderlich. Ein naturwissenschaftliches Studium ist nicht notwendig.
Zuverlässigkeit
Unter Zuverlässigkeit sind alle persönlichen Eigenschaften zu verstehen, die dem Beauftragten die notwendige Authentizität und Autorität verleihen, um die Belange des Umweltschutzes zu vertreten und einzufordern.
3 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
I. d. R. ist der Gewässerschutzbeauftragte ein Betriebsangehöriger. Ausnahmen hiervon sind aber möglich.
Schriftliche Bestellung
Die Bestellung ist eine schriftlich abgefasste, betriebsinterne Aufgabenzuweisung. Sie setzt das Einverständnis des zu Bestellenden voraus und muss vom Unternehmer und vom Beauftragten unterzeichnet werden. Eine mündliche Bestellung reicht nicht.
Die Bestellungsurkunde umfasst eine genaue Beschreibung der Aufgaben und des Wirkungsbereiches, sowie eine Aufgabenabgrenzung zu anderen Betriebsbeauftragten. Die Bestellung kann vom Unternehmer und vom Beauftragten durch Widerruf beendet werden. Die Bestellung, Veränderungen im Aufgabenbereich und die Abbestellung müssen dem Betriebsrat bekannt gegeben und der Behörde angezeigt werden.
4 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten
Die Aufgaben ergeben sich aus § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Behörde kann aber im Einzelfall die Aufgaben näher regeln, erweitern oder einschränken. Insgesamt soll der Gewässerschutzbeauftragte die Belange des Gewässerschutzes dem Unternehmer gegenüber rechtzeitig und erschöpfend zum Ausdruck bringen. Entscheidungen über Maßnahmen zum Gewässerschutz werden dann vom Unternehmer getroffen.
Wirkungsbereich des Gewässerschutzbeauftragten
Der Gewässerschutzbeauftragte hat einen nach innen gerichteten Wirkungsbereich. Er besitzt keine Weisungsbefugnisse und keine nach Außen gerichtete Rederechte. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er nicht als der verlängerte Arm der Behörde zu verstehen.
Seine Aufgaben können unterteilt werden in:
- Kontroll- und Überwachungsaufgaben,
- Initiativaufgaben sowie
- Beratungs- und Aufklärungsaufgaben.
Des Weiteren hat er dem Unternehmer gegenüber eine Mitteilungs- und Berichtspflicht.
Abwasseranlagen kontrollieren
Zu den Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten kann es gehören, dass er die Abwasseranlagen regelmäßig auf ordnungsgemäße Funktion, bestimmungsgemäßen Betrieb und einwandfreie Wartung kontrolliert. Dazu gehört auch, die Betriebstagebücher zu überprüfen.
Darüber hinaus muss er die Einhaltung bundes- und landesrechtlicher Vorschriften, sowie die Einhaltung der Maßgaben der wasserrechtlichen Genehmigung überwachen. Er muss auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren, sowie auf die Einführung von Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Abwasser hinwirken. Hierfür braucht er nicht auf eine entsprechende Anfrage des Unternehmers zu warten, sondern muss selbst tätig werden.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Nach WHG muss der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz auch eine umweltfreundliche Produkt...