Die Rolle des Umweltbeauftragten im Unternehmen

In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung im Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen jeglicher Größenordnung und Branche spürbar zugenommen. Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bildet hierbei einen bedeutenden Schritt, indem sie Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Ab dem 1. Januar 2024 betrifft diese Verpflichtung zunächst Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. Dieser Kreis wird in den nächsten Jahren sukzessive erweitert. Die Rolle des Umweltschutzes und des Umweltbeauftragten in Unternehmen gewinnt damit an Bedeutung.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Umweltbeauftragten

Die Aufgaben des Umweltbeauftragten im Unternehmen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Benennung eines Verantwortlichen macht es deshalb Sinn, zugehörige Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Grundsätzlich hat ein Umweltbeauftragter die Aufgabe, die Geschäftsleitung und Führungskräfte in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes zu beraten und sicherzustellen, dass das Unternehmen alle relevanten Umweltschutzanforderungen erfüllt. Dies schließt die Überwachung der Compliance sowie die Erarbeitung umweltfreundlicherer betrieblicher Prozesse mit ein. Die Schwerpunkte können je nach Unternehmen variieren und beinhalten oft auch Abfall-, Gewässer- und Immissionsschutz sowie Umweltrecht.

Notwendigkeit der Benennung eines Umweltbeauftragten

Aktuell besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Umweltbeauftragten und den dazugehörigen Zuständigkeiten. Da die Anforderungen an den Umweltschutz in jedem Unternehmen variieren, ist die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse daher oft schwer. Vor allem in Unternehmen, in welchen aufgrund einer geringen Umweltrelevanz keine gesetzlichen Betriebsbeauftragten für z.B. Abfall, Gewässer- oder Immissionsschutz bestellt werden müssen, fühlt sich oft niemand für die Themen verantwortlich.

Bemessung der jährlichen Einsatzzeiten für Umweltbeauftragte

Die Anzahl der notwendigen Stunden für Umweltbeauftragte hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Risikoeinstufung des Unternehmens, Einsatzgebiete (z. B. Abfall, Gewässerschutz), Mitarbeiterzahl und das angestrebte Niveau des betrieblichen Umweltschutzes. Mindesteinsatzzeiten sollten nicht unterschritten werden und Fort- und Weiterbildungen müssen zusätzlich zu den Einsatzzeiten berücksichtigt werden. Die DIN SPEC 91424 bietet eine Grundlage zur Berechnung der benötigten Kapazitäten und schließt eine Lücke in der bisherigen normativen Regelung.

Fazit

Die steigende Bedeutung des Umweltschutzes in Unternehmen sowie die rechtliche Verpflichtung zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit haben die Bedeutung der Umweltbeauftragten gestärkt. Während bisher die exakte Bestimmung des erforderlichen Zeitrahmens für ihre Aufgaben unklar war, bietet die DIN SPEC 91424 eine Möglichkeit, um klare Leitlinien für die erforderlichen Einsatzzeiten zu schaffen. Die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen und die Einhaltung rechtlicher und normativer Anforderungen kann so gewährleistet und die Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung aktiv unterstützt werden.

Wie werden Einsatzzeiten im Umweltschutz in Ihrem Unternehmen festgelegt? Nehmen Sie an unserer Umfrage am Ende dieser Seite teil!