Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Bildschirme müssen nach ASR A6 leicht höhenverstellbar, dreh- und neigbar sein (Abschn. 6.3.2 Abs. 1 ASR A6). Sie sollen im Blickfeld angeordnet sein, wobei die Blicklinie ca. 30° aus der Horizontalen nach unten geneigt sein und in einem Winkel von ca. 90° auf die Bildschirmoberfläche treffen soll (Bildschirmoberfläche parallel zur Gesichtsfläche). Das vermeidet erhöhte Augenbelastungen durch Blicksprünge und Einstellung der Augenlinse (Akkommodation).
Der Abstand zum Bildschirm wird in der ASR A6 in Abhängigkeit von der Bildschirmgröße beschrieben (Tab. 1).
LCD-Bildschirmdiagonale (in Zoll bzw. mm) |
Sehabstand (in mm) |
13/330 |
500 |
15/381 |
600 |
17/432 |
700 |
19/483 |
800 |
22/559 |
900 |
24/610 |
1000 |
Tab. 1: Empfohlener Sehabstand in Abhängigkeit von der Bildschirmdiagonale (ASR A6)
Zur groben Abschätzung des Sehabstandes in Abhängigkeit von der Bildschirmdiagonale dient die Formel: Bildschirmdiagonale in mm x 1,6.
Der Bildschirm ist entsprechend der Arbeitsaufgabe zu wählen und bei Änderungen anzupassen. Bildschirme im Normalformat (z. B. Seitenverhältnis 4:3) mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 17 Zoll bzw. 432 mm gelten für die einfache Textverarbeitung, die Kalkulation kleiner Tabellen oder den E-Mail-Verkehr als ausreichend, empfohlen werden aber mindestens 19 Zoll bzw. 483 mm. Für Arbeiten mit mehreren geöffneten Anwendungen, umfangreichen Tabellenkalkulationen o. ä. werden zwei Bildschirme bzw. Bildschirme im Breitbildformat (z. B. Seitenverhältnis 16:9) empfohlen.
Die Bildschirmoberflächen sollten matt und (bei der meist üblichen Schwarz-auf-Weiß-Darstellung) hellfarbig sein, um ungünstige Kontraste zu vermeiden. Da Bildschirme i. d. R. allerdings Massenware sind, die für den internationalen Absatz produziert werden und Moden unterworfen sind, ist diese Forderung der ASR A6 nur schwer bzw. zu erhöhten Kosten umsetzbar.
Die Bildschirmdarstellung muss "scharf und deutlich", d. h. z. B. verzerrungs- und flimmerfrei, sowie "ausreichend groß" sein. Sie muss individuell anpassbar sein, z. B. in Helligkeit und Kontrast (Abschn. 6.1.4 ASR A6).
Die empfohlene Zeichenhöhe wird in Verbindung mit dem Sehabstand definiert (Tab. 2).
Sehabstand (in mm) |
Empfohlene Zeichenhöhe (in mm) |
500 |
3,2 bis 4,5 |
600 |
3,9 bis 5,5 |
700 |
4,5 bis 6,4 |
800 |
5,2 bis 7,3 |
Tab. 2: Empfohlene Zeichenhöhe in Abhängigkeit vom Sehabstand (ASR A6)
Wenn zwei (oder mehr) Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte nebeneinander betrieben werden, sollen sie aneinander angepasst sein, um die Augen möglichst zu entlasten (gleiche Darstellungsart (positiv/negativ), ähnliche Auflösung und Helligkeit der Anzeige sowie Farbgebung der Bildschirmgehäuse).
Die Anordnung mehrerer Bildschirme im Blick- bzw. Arbeitsbereich richtet sich danach, wo die Arbeitsaufgabe hauptsächlich zu verrichten ist. Wenn z. B. zwei Bildschirme gleichmäßig genutzt werden, sollten sie zentral im Blickfeld nebeneinander aufgestellt werden. Wenn einer davon nur für ergänzende Informationen benötigt, wird der hauptsächlich genutzte Bildschirm zentral aufgestellt und der andere seitlich versetzt (Abschn. 6.3.3 ASR A6).
Der Arbeitsplatz passt sich dem Menschen an – nicht umgekehrt!
In vielen Fällen werden sowohl Stühle als auch Tische deutlich zu hoch eingestellt. Bei kleinen Personen liegt das häufig an einer langjährigen Gewöhnung an zu hohe Tische und schadet langfristig der Durchblutung in den Beinen und dem Rücken, weil die Rückenlehne nicht dynamisch genutzt werden kann.
Bei höhenverstellbaren Tischen verfolgen die Nutzer oft den Wunsch, durch einen sehr hohen Tisch über die aufgestützten Arme den Rücken zu stabilisieren – was allerdings den Schulter-Nacken-Bereich verkrampft.
Und auch Bildschirme werden – zu Lasten des Nackens – oft zu hoch eingestellt, um vermeintlich einem "krummen" Rücken vorzubeugen (manchmal auch wegen einer ungeeigneten Gleitsichtbrille).
In allen Fällen gilt: Nicht das Arbeitsplatzmobiliar richtet den Menschen auf – sondern der Mensch stabilisiert sich über eine gesunde Haltung, der das Mobiliar anzupassen ist.