Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch Aufsichtsbehörden sind für Sonderbauten grundsätzlich bundesweit üblich und werden unter unterschiedlichen Begriffen geführt, z. B. Brandverhütungsschau. Für Beherbergungsstätten existieren dabei je nach Bundesland verbindliche Vorgaben und Fristen oder nur allgemeine Hinweise, die es in das Ermessen der örtlichen Behörden stellen, ob und wie häufig solche Begehungen vorgenommen werden (s. Tab. 1). Betreiber einer Beherbergungsstätte haben derartige Prüfungen zu dulden und sich daraus ergebende Maßnahmen umzusetzen.

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