Zusammenfassung

 
Begriff

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen durch den Unternehmer entsprechend fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer hängt von der Größe des Unternehmens sowie den möglichen Brandszenarien ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gemäß Abschn. 7.3 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. Die Anzahl dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist i. d. R. ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung (s. Abschn. 6 ASR A2.2), bei Anwesenheit vieler Personen, bei Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

1 Aufgaben

1.1 Brandbekämpfung

Eine wesentliche Aufgabe der Brandschutzhelfer ist die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Löschmitteln. Dazu müssen sie in der Handhabung der am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden.

Sind in einem Betrieb Wandhydranten vorhanden, dann sind die Brandschutzhelfer auch in die Bedienung der Wandhydranten einzuweisen.

Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeitenden und für die externen Rettungskräfte erkennbar sein und daher entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. durch eine entsprechende Armbinde oder eine speziell gekennzeichnete Warnweste). Dies ist auch sehr wichtig, um Missverständnisse im Rahmen der Evakuierung von Gebäuden zu vermeiden (vgl. Abschn. 1.2).

1.2 Evakuierung

In weitläufigen baulichen oder technischen Anlagen mit entsprechender Mitarbeiterkapazität und in Gebäuden mit hohem Aufkommen von betriebsfremden Personen, kann der Einsatz von Evakuierungshelfern sinnvoll sein. Ziel ist es hierbei, die Evakuierung geordnet ablaufen zu lassen und die komplette Evakuierung der jeweiligen Bereiche zu überwachen. Hierbei wird jedem Evakuierungshelfer ein bestimmter Abschnitt zugewiesen (Vertretung für Urlaube, Krankheiten etc. beachten). Der zu überwachende Abschnitt darf jedoch nicht zu groß gewählt werden, da es dem Evakuierungshelfer möglich sein muss, seinen Abschnitt und letztlich das Gebäude sicher verlassen zu können.

Die Erfassung der Vollzähligkeit aller Mitarbeiter an der Sammelstelle kann ebenfalls im Aufgabengebiet der Evakuierungshelfer liegen.

Es ist durchaus sinnvoll, wenn Brandschutzhelfer die Aufgaben von Evakuierungshelfern mit übernehmen. In diesem Fall sollte bei der Ausbildung der Part der Räumung eines Gebäudes bzw. Gebäudebereichs jedoch intensiver behandelt werden.

 
Wichtig

Mitarbeiter mit Behinderungen

Werden in einem Betrieb Mitarbeitende beschäftigt, die aufgrund einer Behinderung bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen benötigen, müssen diese helfenden Personen ("Paten") benannt und mit den personenbezogenen Maßnahmen vertraut gemacht werden. Für diesen Personenkreis sind regelmäßige Übungen grundsätzlich erforderlich – auch dann, wenn mit den übrigen Beschäftigten keine Evakuierungsübungen notwendig sind.

Je nach betrieblichen Besonderheiten können Brandschutzhelfer für weitere Aufgaben im Brandfall vorgesehen werden (z. B. Einweisen der Feuerwehr).

2 Ausbildung

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in der DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" geregelt.

Demnach sind für die Theorie mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jedem Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.

Die theoretische Ausbildung behandelt folgende Themenschwerpunkte:

  • Grundzüge des Brandschutzes,
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahren durch Brände,
  • Verhalten im Brandfall.
 
Achtung

Löschübungen

Zur Ausbildung von Brandschutzhelfern gehört immer auch eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Üblicherweise werden hierfür eigens entwickelte Trainingsgeräte verwendet, bei denen das Feuer mit einer Propangasflasche entfacht wird. Zum Löschen werden Übungslöscher verwendet, die mit Wasser und Druckluft befüllt sind. Auf diese Weise werden etwaige Umweltauflagen erfüllt, ein relativ realistisches Training ist aber dennoch mögl...

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