Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, z. B.:

  • Brandschutzbeauftragte: Koordination der internen Abläufe, Kontaktperson zur Feuerwehr, Weisungsgeber für die internen Selbsthilfekräfte.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Oft in Personalunion auch Brandschutzbeauftragte oder zu deren Unterstützung im Einsatz.
  • Sicherheitsbeauftragte: Unterstützen o. g. Personenkreis oder sorgen die für die ordnungsgemäßen Abläufe in verschiedenen Teilbereichen.
  • Brandschutzhelfer: Speziell zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildete Mitarbeiter.
  • Evakuierungshelfer: Zur Durchführung der Evakuierung eines Gebäudes oder Gebäudeabschnittes speziell ausgebildete Mitarbeitende. Oftmals in Personalunion auch Brandschutzhelfer.
  • Ordner: Vermeidung von Paniksituationen ggf. in Kundenbereichen oder in Bereichen mit großen Menschenansammlungen.
  • Führungskräfte und Management: Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse vor oder nach Eintreffen der Feuerwehr.

Gliederung und Inhalt des Textes müssen sich nach den jeweiligen innerbetrieblichen Gegebenheiten richten. Der Text muss eindeutig und leicht verständlich sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Inhalte regelmäßig aktualisiert bzw. Änderungen sofort eingepflegt werden. Zu berücksichtigen sind Themen, wie:

  • Brandverhütung: Verantwortliche für bestimmte Aufgaben festlegen
  • Meldung und Alarmierungsablauf: Angaben zur Brandmeldung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte: Hinweise zur Evakuierung, Bergung von Sachwerten und technischen Einrichtungen, die in bzw. außer Betrieb genommen werden müssen
  • Löschmaßnahmen: Aufgaben für Selbsthilfekräfte festlegen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr: Aufstellen von Lotsen, Zugang zur Brandstelle freimachen, Pläne bereitstellen
  • Nachsorge: Sicherung der Brandstelle, Brandschutzeinrichtungen wiederherstellen
 
Wichtig

Informationsweitergabe

Die jeweiligen Brandschutzordnungen Teil B und C müssen den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben schriftlich übergeben werden. Es ist anzuraten, sich den Erhalt schriftlich bestätigen zu lassen.

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