Evakuierungshelfer: Aufgaben, Pflichten und Schulung
Immer häufiger taucht der Begriff des Evakuierungshelfers auf. Und fast genauso oft werben private Anbieter für kostenpflichtige Kurse, in denen Beschäftigte zu solchen Helfern ausgebildet werden. Manch ein Unternehmer mag nun überlegen, ob für seinen Betrieb Evakuierungshelfer so verpflichtend sind wie z. B. Ersthelfer. Doch das ist nicht der Fall, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Evakuierungshelfer?
Arbeitgeber müssen sich Gedanken zur Evakuierung ihrer Betriebsstätte machen. Denn im Notfall müssen sofort alle in der Betriebsstätte – also z. B. auch Kunden – alarmiert werden. Auf sicheren Flucht- und Rettungswegen muss zudem jeder sicher ins Freie bzw. bis zu einer Sammelstelle gelangen können. Am besten lassen sich Maßnahmen rund um das Thema Evakuierung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln.
Evakuierungshelferinnen und Evakuierungshelfer übernehmen verschiedene Aufgaben bei der Evakuierung oder Räumung. Sie können die Flucht aus dem Gebäude leiten, indem sie vorausgehen. Durch den "Herdentrieb" des Menschen folgen alle nach, nachdem die erste Person den Weg eingeschlagen hat. Um sicherzugehen, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben, sollten die Evakuierungshelfer die Arbeitsstätte kontrollieren, solange sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Bereiche, die noch gefahrlos zu betreten sind, sollen durchsucht werden, um zu schauen, ob sich noch Personen darin befinden.
Wenn möglich sollte der Evakuierungshelfer alle Fenster und Türen schließen und als Letzter den Arbeitsbereich verlassen, um an der Sammelstelle die Meldung abzugeben, dass sein Arbeitsbereich geräumt ist. Diese Informationen sind für die Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel, um festzustellen, ob und wo sich noch Personen im Gebäude befinden.
Auch das Einweisen der Feuerwehr kann eine weitere Aufgabe des Evakuierungshelfers sein. Bei allen Aufgaben der Evakuierungshelfer gilt jedoch: die eigene Sicherheit geht vor!
Evakuierungshelfer beim Brandschutz
Die Gefährdungsbeurteilung ist ganzheitlich durchzuführen. Verfügt der Unternehmer dafür nicht über die erforderliche Fachkunde, kann er sich diese z. B. bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Brandschutzbeauftragten einholen. Anhand der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich Maßnahmen, die Teil der Brandschutzordnung sein können. Diese ist allen im Betrieb bekannt zu machen. Eine sinnvolle Maßnahme dabei können Evakuierungshelfer sein.
Es sollte eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierungshelfer vorgesehen werden. Wichtig ist vor allem, dass sie in ihre Aufgaben eingewiesen werden, sodass sie wissen, was sie konkret zu tun haben und womit sie im Ernstfall eventuell rechnen müssen. Hierzu zählt unter anderem die Entscheidung, wann sie selbst den Gefahrenbereich verlassen. Das können aber auch Mitarbeiter sein, die ihren Arbeitsplatz nicht verlassen wollen.
Den Evakuierungsfall sollte man üben
Jeder im Betrieb muss wissen, was im Evakuierungsfall zu tun ist. Dafür bietet es sich an, den Notfall zu üben. Dabei kann sich schnell zeigen, ob z. B. Kunden, Besucher oder Beschäftigte mit einem Handicap Unterstützung brauchen oder ob es für die Nicht-Benutzung der Aufzüge und das sichere Verhalten im Treppenhaus Unterstützung braucht. Hier kommen Evakuierungshelfer ins Spiel.
Bei einer Übung ist es wichtig, den Ablauf der Flucht zu beobachten. Evakuierungshelfer positionieren sich im Gebäude und machen sich - am besten mithilfe von Checklisten - Notizen zum Ablauf und stoppen die Zeit, wie lange die Evakuierung des Gebäudes gedauert hat. Außerdem sollte an der Sammelstelle die Vollzähligkeit der Beschäftigten überprüft werden.
Ausbildung von Evakuierungshelfern: Schulungen und mehr
Vor allem in größeren Gebäuden kann es sinnvoll sein, Beschäftigte für bestimmte Aufgaben bei einer Evakuierung zu schulen, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, in der die Mitarbeiter ihre Aufgaben kennen lernen. Sie können dazu beitragen, dass im Notfall alles geregelt und ruhig abläuft. Diese Personen werden oft als Evakuierungshelfer bezeichnet. Für ihre speziellen Aufgaben brauchen die Mitarbeiter aber keine kostenpflichtige Ausbildung. Eine geeignete Unterweisung reicht. Eine solche Schulung könnte durch den betrieblichen Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass Evakuierungshelferinnen und Evakuierungshelfer ausreichend informiert werden über
- den Ablauf der Alarmierung
- den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
- die Sammelstelle
- das Meldewesen im Notfall
Lesen Sie auch:
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.525
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.632
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.201
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.133
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
1.004
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
794
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7232
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
688
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6662
-
Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
563
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024
-
Innovative Prävention gegen Gewalt im öffentlichen Dienst
08.11.2024
-
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung richtig durchführen
04.11.2024
-
Gefährdung auf Baustellen durch Diebstähle: ein wachsendes Problem
31.10.2024
-
Effektiver Arbeitsschutz durch Behavior Based Safety
30.10.2024
-
Gründe für falsche und schlechte Kommunikation
24.10.2024
-
Schlechte Kommunikation weit verbreitet
24.10.2024
-
Folgen für den Arbeitsschutz
24.10.2024
-
Lösungsansätze
24.10.2024