Warum wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt?
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten (BSB) erfolgt i. d. R. schriftlich in gegenseitigem Einvernehmen und kann nur in Verbindung mit einem bestehenden Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag an Dritte erfolgen. Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 "Bestellung, Aufgaben und Qualifikation von Brandschutzbeauftragten" empfiehlt, an einem entsprechenden Lehrgang teilzunehmen, um die erforderliche Fachkunde zu erlangen. Eine ständige Aus- und Fortbildung sichert den Wissensstand und hält den BSB auf dem aktuellen Stand der Technik.
Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb bestellt werden. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Beispiele von Bereichen und Tätigkeiten in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung gibt die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Dabei sind die Personengefährdung, die baulichen Gegebenheiten, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe, die Beschaffenheit usw. zu berücksichtigen.
Der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes) schlägt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß den nachfolgenden Vorgaben vor, wenn keine weiteren Vorschriften eine Bestellung gesondert fordern.
Betriebe der Industrie, des Handwerks, der Lagerung und des Transportes und ähnliche Einrichtungen:
- geringes Brandrisiko: ab 250 Mitarbeitern
- mittleres Brandrisiko: ab 175 Mitarbeitern
- hohes Brandrisiko: ab 100 Mitarbeitern
Bei Betrieben der Verwaltung, der Dienstleistung sowie des Handels und Verkaufs sollte nach vfdb unabhängig vom Brandrisiko bei einer entsprechenden Anzahl und Art der durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen für die Benennung eines Brandschutzbeauftragten folgendes zugrunde gelegt werden:
- Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortskundige Personen aufhalten, wie Bürobetriebe, Verwaltungen u. Ä.: ab 400 Mitarbeitern
- Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortsunkundige Personen aufhalten, wie Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Warenhäuser, schulische Einrichtungen jeglicher Art, u. Ä.: ab 250 Mitarbeitern
- Einrichtungen, in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten, wie Krankenhäuser, Kinder, Jugend- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, u. Ä.: ab 100 Mitarbeitern
Für alle anderen Betriebe wie z. B. Einkaufszentren, Betriebshöfe usw., sowie für Gebäude, die eine Vielzahl verschiedener Betriebe beherbergen, ist bedingt durch die Gesamtsituation (gemeinsame Rettungswege, Mischnutzung) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll. In diesen Fällen sind die oben genannten Werte sinngemäß anzuwenden.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten, die in einer Bestellungsurkunde festgeschrieben werden sollten, sind:
- Brandschutzbeauftragte sollen Gefahren im Betrieb erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.
- Der BSB soll den Unternehmer/Arbeitgeber über Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes unterrichten und beraten.
- Ihm obliegt die Aufstellung einer Brandschutzorganisation mit dem Aufstellen und Fortschreiben einer Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne sowie ggf. betrieblicher Gefahrenabwehrpläne. Die Erstellung eines Brandschutzbuches und detaillierter Brandschutzpläne kann sinnvoll sein.
- Er organisiert und überwacht die Brandschutzkontrollen im Betrieb und führt Betriebsbegehungen durch.
- Der BSB veranlasst die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und legt Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen fest.
- Bei Planung von Neu- und Umbauten oder Betriebsveränderungen berät der BSB den Unternehmer/Arbeitgeber.
- Er pflegt die Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Versicherern, Berufsgenossenschaften und der Feuerwehr.
- Als einer der wichtigsten Bestandteile seiner Aufgaben ist die Organisation der Aus- und Fortbildung aller Beschäftigten im Brandschutz zu sehen, wie beispielsweise die Ausbildung von Brandschutzhelfern oder die jährliche Unterweisung zum Thema Brandschutz.
Brandschutzbeauftragte sollten zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens – schon bei der Planung – rechtzeitig eingebunden werden. In Betrieben mit einer anerkannten Werkfeuerwehr sollten die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten der Leitung der Werkfeuerwehr übertragen werden.
Brandschutzbeauftragte sind weisungsfrei
Brandschutzbeauftragte sind bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
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