Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?

Die Zahl der Notfalleinsätze der Rettungsdienste ist in den vergangenen Jahren zwischen 15 und 30 % angestiegen. Dies führt zu einer höheren physischen und psychischen Belastung beim Rettungspersonal. Gefährdungsbeurteilungen sind daher umso mehr dringend geboten. Doch wie sehen Gefährdungsbeurteilungen bei den Rettungsdiensten eigentlich aus, vor allem bei den kaum planbaren Notfalleinsätzen?

Jährlich gibt es in Deutschland rund 13 Mio. Rettungseinsätze. Die Rettungsdienste mit ihren bundesweit ca. 85.000 Beschäftigten übernehmen dabei die Notfallrettung und den Krankentransport. Mehr und immer komplexere Einsätze erhöhen die ohnehin schon hohe physische und psychische Belastung der Notfallteams zusätzlich. Gefährdungsbeurteilungen sind hier daher noch wichtiger als in vielen anderen Berufen und Tätigkeiten. Denn dabei muss nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten berücksichtigt werden, sondern auch der Personen, die gerettet werden. Erschwert werden Gefährdungsbeurteilungen, weil die Einsatzszenarien und -orte ständig wechseln und sich dem Personal daher bei jedem Einsatz vollkommen neue Herausforderungen stellen.

Gleichwertigkeit der Feuerwehrdienstvorschrift

Auch deshalb haben die Rettungsdienste genau wie die Feuerwehren ihre eigene Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzfall, die im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV „Führung und Leitung im Einsatz“) festgelegt ist. Für sie gilt die Gleichwertigkeit mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. (ArbSchG). Eine Gleichwertigkeit ist nach § 3 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift gegeben, wenn die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung, Maßnahmen, Dokumentation und Überprüfung der Wirksamkeit) nach ArbSchG entsprechen.

Der weiter unten beschriebene Führungsvorgang im Einsatzfall, der aus Lagefeststellung (Erkundung der Lage), Planung (Auswahl der notwendigen und angebrachten Maßnahmen) und Befehlsgebung (Durchführung der Rettungsmaßnahme) besteht, entspricht damit weitgehend der Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, also Planung der Gefährdungsbeurteilung, Begehung und Feststellen der Sicherheitslage sowie Maßnahmenfindung und -umsetzung zur Gefährdungsbekämpfung.

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Termin: Dienstag, 26.11.2024, 11.00 Uhr

Preis: kostenlos

Zur Anmeldung

Fahrt zum Einsatzort

Bei der Fahrt zum Einsatzort müssen folgende Fragen geklärt werden: Welche grundsätzlichen Bedingungen können die Rettungshelfer am Einsatzort voraussichtlich erwarten? Was kann vor Eintreffen am Einsatzort schon einmal hinsichtlich der Sicherheit geplant werden? Die Einsatzleitstelle informiert den Rettungsdienst hinsichtlich dieser Fragen und fordert bei Bedarf weitere Kräfte nach, wenn die Sicherheitslage für die vorgesehenen Rettungskräfte zu komplex und gefährlich sein könnte.

Einsatzort und Einsatzleitung

Am Einsatzort wird von den Rettungskräften eine Gefahrenanalyse vorgenommen, welche die spezifischen Gefährdungen, Gefahren und Rahmenbedingungen vor Ort in kürzester Zeit beurteilen muss. Häufig trifft der Rettungsdienst noch vor Polizei und Feuerwehr als erstes am Notfallort ein, sodass er darüber hinaus erst einmal auch deren Aufgaben übernehmen muss – und damit anfänglich die Einsatzleitung innehat: Mit Eintreffen der Feuerwehr, des leitenden Notarztes und des organisatorischen Leiters übernehmen diese dann die Einsatzleitung.

Lagefeststellung und Maßnahmenfindung

Am Einsatzort selbst gilt es zunächst zu erkunden, inwiefern sich die tatsächlich vorgefundene Lage von den durch die Leitstelle angegebenen Bedingungen unterscheidet. Ist der Einsatzort für die Beschäftigten sicher? Kann er von den Rettungshelfern und Notärzten betreten werden? Was muss zusätzlich getan werden, um sowohl die Durchführung des Rettungseinsatzes als auch die Sicherheit der Rettungskräfte und der zu rettenden Personen zu gewährleisten?

Im ersten Schritt muss festgelegt werden, welche Gefahr als erstes bekämpft werden und vor welchen Gefahren sich das eingesetzte Personal schützen muss. Die Vor- und Nachteile diverser möglicher Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung werden abgewogen. Die Einsatzleitstelle erhält daraufhin eine Lagemeldung, in der sie über die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten und die Maßnahmen zur Rettung der verunfallten/verunglückten Personen informiert wird. Erst dann kann der Befehl zur Durchführung der Rettungsmaßnahmen erfolgen.


Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung