Sicherheitskennzeichnung: Bodenmarkierungen in Industriehallen

Bodenmarkierungen dienen sowohl der Sicherheit als auch der räumlichen Organisation auf dem Betriebsgelände. Aber was bedeuten die unterschiedlichen Farben? Was signalisieren die gestreiften Markierungen? Und sind die Betriebe verpflichtet, diese Bodenmarkierungen anzubringen oder sie in bestimmten Farben zu gestalten?

In den Produktions- und Warenlagern der Industrie ereignen sich jedes Jahr Tausende von Unfällen, bei denen Beschäftigte von Flurförderfahrzeugen angefahren oder überfahren werden. Die Zahl wäre vermutlich noch viel höher, wenn es dort die farbigen Bodenmarkierungen nicht geben würde, die im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage der Arbeitssicherheit bilden. Mit ihnen werden die für bestimmte Tätigkeiten vorgesehenen Flächen und Bereiche, in denen sich Flurförderfahrzeuge, andere Fahrzeuge und Personen bewegen, gekennzeichnet und optisch für alle Beschäftigten gut sichtbar voneinander getrennt.

Hallenmarkierungen

Bei auf den Böden von Industrie-, Fertigungs- und Lagerhallen benötigten Markierungen können eine Vielzahl unterschieden werden. Warum sind diese Markierungen dort angebracht? Das hat vor allem folgenden Gründe:

  • Gesetzliche Anforderungen: Die Unternehmen unterliegen in allen anderen Bereichen des Betriebsgeländes strengen Vorschriften, die sie im Hinblick auf die Bodenmarkierungen umzusetzen haben. Laut Richtlinie 92/58/EWG müssen Unternehmen Markierungen an den Böden ihrer Produktions- und Lagerhallen sowie auf den Fahrwegen des Betriebsgeländes anbringen, um z. B. geforderte Abstände zwischen Maschinen oder Arbeitsbereichen zu verdeutlichen. Erstaunlicherweise gibt es nur eine Ausnahme von der Verpflichtung, Bodenmarkierungen anzubringen, nämlich auf den betriebseigenen Parkplätzen.
  • Sicherheit: Markierungen stellen eine Maßnahme zur Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz dar. So können z. B. Unfälle dadurch vermieden werden, dass die Personen bestimmte Markierungen nicht übertreten und sich somit nicht in Bereichen aufhalten, in denen Flurförderfahrzeuge unterwegs sind. Warn- und Sicherheitsmarkierungen betreffen z. B. Sperrflächen, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern sowie Fahr- und Gehwege.
  • Raumorganisation: Die Abgrenzung von Arbeitsbereichen erleichtert die Ordnung im Lager und in der Produktion und ermöglicht, Arbeitsprozesse effektiver und sicherer zu gestalten. Mit Bodenmarkierungen werden u. a. Lagerflächen, Verkehrswege für Flurförderfahrzeuge und Logistikstellplätze gekennzeichnet.

Keine spezifischen Regelwerke

Zwar gibt es in Deutschland und auf EU-Ebene keine gesetzlichen Regelwerke, die ausschließlich den Bodenmarkierungen gewidmet sind. Aber in vielen anderen Regelwerken gibt es Vorschriften, die indirekt oder direkt die Anbringung und korrekte Verwendung von Bodenmarkierungen regeln:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt z. B., dass Arbeitgeber Gefahrenzonen und Fluchtwegen kennzeichnen müssen.
  • Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Verkehrswege auf dem Betriebsgelände so zu gestalten, dass auf ihnen keinen Gefährdungen für Personen entstehen können.
  • Abschn. 5.3 ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ verlangt, dass Markierungen von Fahrwegen farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend sein müssen.

Farbgebung

Es gibt Bodenmarkierungen in verschiedenen Farben. Die Farben für die sicherheitsrelevanten Markierungen sind jedoch zumeist gelb, rot und schwarz, um auf eine potenzielle Kollisions-, Sturz- oder Stolpergefahr und ähnliche Gefährdungen hinzuweisen.

Die einfarbigen Markierungen haben folgende Bedeutungen:

  • Gelb: Wege zur Nutzung durch Fahrzeuge oder Fußgänger
  • Rot: Ausschuss, Sperrlager oder Defektes
  • Blau: Materialien zur Weiterverarbeitung
  • Grün: Endprodukte, fertiggestellte Produkte und Waren

Zweifarbige gestreifte Markierungen dagegen bedeuten:

  • Weiß/Rot: Feuerlöschanlage und Feuerlöschausrüstung, leicht entflammbare Materialien und Oberflächen, Nichtraucherbereich
  • Schwarz/Gelb: Gefahrstellen, Höhenbeschränkungen, Breitenbeschränkungen, radioaktive Materialien, Hindernisse

Die Farbgebung ist weitgehend rechtlich festgelegt. Hindernisse und Gefahrstellen müssen durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Streifen müssen dabei in einem Neigungswinkel von 45° angeordnet sein und jeweils die gleiche Breite haben. Gelb-schwarze Streifen sind vor allem bei ständigen Hindernissen und Gefahrstellen anzuwenden, beispielsweise Bereiche im Lager, an denen die Unfallgefährdung besonders groß ist.



Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Arbeitsstätte