So sind Unternehmen optimal auf Schnee, Kälte und Dunkelheit vorbereitet
Trotz des Klimawandels ist der Winter in unseren Breiten immer noch nicht ganz „ausgestorben“. So kommt es zwischen Oktober und April bundesweit immer noch zu plötzlichen heftigen Kälteeinbrüchen, die über Nacht den Winter (zurück-) bringen und dabei Schnee, Eis und Glätte im Gepäck haben. Die Unternehmen sind in dieser Jahreszeit besonders gefordert, auf ihrem Betriebsgelände und in ihren Arbeitsstätten die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Welche Maßnahmen sollten dabei unbedingt umgesetzt werden?
Checkliste Wintervorbereitung
Um das Unternehmen winterfest zu machen, sollten zunächst folgende Punkte unbedingt beachtet werden:
- Über die Wetterlage sollte man sich ständig, beispielsweise über die Mitteilungen des Deutschen Wetterdienstes, auf dem Laufenden halten, damit man auf Kälteeinbruch und Schneefall früh genug reagieren kann.
- Schneeschaufeln und andere Räumungsgeräte müssen zwischen Oktober und März laufend auf Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bei Defekten müssen sie sofort repariert oder durch neue Geräte ersetzt werden.
- Der betriebseigene Fuhrpark sollte rechtzeitig mit Winterreifen und Schneeketten ausgerüstet werden.
- Wenn kein professioneller Winterdienst beauftragt ist oder von der Kommune zur Verfügung gestellt wird, sollte unbedingt ein Personal- und Einsatzplan vorliegen. Auf diesem wird festgehalten, welche Beschäftigten des Unternehmens wann genau für Schneeräumung und Verkehrswegesicherung eingesetzt werden.
Bodenpflege in Gebäuden
Der Winter bringt viel Schmutz und Feuchtigkeit in die Betriebsräume. Das greift die Böden an und ruft bei ihnen Schädigungen hervor, die zu Stolper- und Rutschfallen werden können. Es ist daher dringend geboten, die Böden ständig sauber und trocken zu halten.
Versorgungssysteme reinigen
Staub und Schmutzpartikel, die sich in den Lüftungsschächten ansammeln, können die Luftqualität verschlechtern und zu gesundheitlichen Problemen bei den Beschäftigten führen. Die Lüftungssysteme müssen während des Winters daher kontinuierlich gereinigt werden. Eine regelmäßige Säuberung und Wartung der Heizung stellt sicher, dass die mindestens 17 (mittelschwere Arbeiten) bis 21 (Arbeiten im Sitzen) Grad gewährleistet sind, die für das Raumklima von Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben sind.
Arbeits- und Aufwärmzeiten
Besondere Anforderungen gelten selbstverständlich für die Unternehmen, bei denen Beschäftigte überwiegend im Freien arbeiten, beispielweise Bauunternehmen oder Gartenbaubetriebe. Hier gilt grundsätzlich: 8-Stunden-Arbeitstage sind im Winter im Freien nicht erlaubt. Die Beschäftigten müssen sich zudem zwischendurch aufwärmen und von der Kälte erholen können. Dafür gibt es rechtsverbindliche Regeln: Bei plus 10 bis minus 5 Grad gilt eine maximale Kälteexpositionszeit von 150 Minuten und eine Aufwärmzeit von 10 Minuten. Bei minus 5 bis minus 18 Grad beträgt die Expositionszeit 100 Minuten und die Dauer der Aufwärmzeit 15 Minuten.
Container müssen beheizt werden
Vor allem Bau- und Straßenarbeiter verbringen einen Teil ihrer Arbeitszeit in extra für sie zur Verfügung gestellten Containern. Was muss bei den Containern in der kalten Jahreszeit beachtet werden? Die Innenraumtemperatur muss zunächst einmal mindestens 21 °C betragen. Um diese Temperatur ständig aufrecht erhalten zu können, ist es wichtig, dass der Container während der gesamten Arbeitszeit und in den Nächten (an Werktagen) durchgehend auf demselben Temperaturniveau beheizt wird. Das Abschalten der Heizung oder auch lediglich eine Temperaturabsenkung während dieser Zeitspanne sind nicht zu empfehlen, da dadurch die innenliegenden Zu- und Abwasserleitungen zufrieren könnten.
Bei Temperaturen unter 5° C sollte die Heizung aus diesem Grund auch an Wochenenden oder anderen arbeitsfreien Tagen laufen. Die Auswahl des passenden Heizsystems, also entweder eine Warmluftheizung oder eine Heizzentrale, sollte von den spezifischen Umfeldbedingungen am Einsatzort abhängig gemacht werden. Wenn die Zu- und Abwasserleitungen an den Containeraußenwänden liegen, sollte an ihnen zusätzlich eine Begleitheizung angebracht werden, um das Einfrieren zu verhindern.
Baustellen-Beleuchtung im Winter
In den dunklen Wintermonaten müssen Baustellen ausreichend beleuchtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Insbesondere die Verkehrswege müssen daher mit mindestens 20 Lux beleuchtet werden, die Sicherheitsbeleuchtung auf dem übrigen Baugelände hat mindestens 1 Lux zu betragen. Eine noch höhere Beleuchtungsstärke ist allerdings für Arbeiten während der Morgen- und Abenddämmerung ratsam. In besonderen Arbeitsbereichen, in denen beispielsweise sehr präzise gearbeitet und/oder hohe Sicherheitsanforderungen gelten, ist sogar eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux zu empfehlen.
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