Wie Betriebe immer ausreichend Ersthelfer vorhalten können
![Wie Betriebe ausreichend Ersthelfer vorhalten können Wie Betriebe ausreichend Ersthelfer vorhalten können](https://www.haufe.de/image/arbeitsunfall-503328-3.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=fO9OCavQ6JO_mlsOx0gf1N7DA1CtGFr2oG41jgC4Bhs%3D)
Für die Erste Hilfe im Betrieb sind in erster Linie zwei Personengruppen zuständig: Die Ersthelfer und die Betriebssanitäter. Letztere sollen aufgrund ihrer medizinischen Kompetenzen erweiterte Maßnahmen der Ersten Hilfe leisten, um dadurch noch vor Eintreffen der Rettungssanitäter die betroffene Person optimal zu versorgen. In der Regel sind es aber nicht sie sondern die Ersthelfer, die als erste am Notfallort sind. Bei Ersthelfern handelt es sich zwar um medizinische Laien. Aber auch sie dürfen nur dann im Betrieb eingesetzt werden, wenn sie bei einem anerkannten Ausbildungsträger geschult worden sind. Jährlich werden rund zwei Millionen betriebliche Ersthelfer aus- und fortgebildet.
Anzahl der Ersthelfer
Doch wie viele Ersthelfer muss ein Unternehmen haben? Dafür gibt es klare Regeln. In Unternehmen mit mehr als einer beschäftigten Person bis höchstens 20 Beschäftigten muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb anwesend sein. Bei mehr als 20 beschäftigten Personen sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in allen anderen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer auszubilden.
Einsatzorte im Betrieb
Die Ersthelfer müssen unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der räumlichen Größe des Unternehmens so über das Betriebsgelände verteilt sein, dass bei einem Unfall immer mindestens eine Einsatzkraft am Ort des Geschehens sein kann. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob das Unternehmen mit der vorgeschriebenen Anzahl auskommt oder ob weitere Ersthelfer benötigt werden. Bei der Berechnung der Anzahl der Ersthelfer müssen vor allem die Anzahl und Schwere der Unfälle, also die Unfallquote, sowie das Vorhandensein von Gefahrenpunkten in den einzelnen Betriebsbereichen berücksichtigt werden. Dabei müssen auch potentielle Unfallschwerpunkte an abgelegenen Stellen des Betriebsgeländes oder sogar außerhalb des Betriebes in die Betrachtung einbezogen werden, wenn sich auch dort Beschäftigte regelmäßig aufhalten.
Ausreichende Anzahl sicherstellen
Was also können Betriebe und Einrichtungen tun, um im Ernstfall genügend Ersthelfer in allen relevanten Bereichen des Unternehmens einsatzbereit zu halten? Hilfreich ist es zum Beispiel, Ersthelfer vorrangig aus den Arbeitsbereichen zu rekrutieren, in denen zumindest während des Tages genügend Personal vorhanden ist. So kann im Notfall immer ein ausgebildeter Ersthelfer zur Stelle sein, ohne dass der jeweilige Arbeitsbereich unter- oder gar nicht besetzt ist. Zu diesen auch ortsfesten Arbeitsbereichen zählen beispielsweise der Empfang, die Küche bzw. Kantine oder die Verwaltungs- und IT-Abteilungen.
Weitere Maßnahmen
Eine weitere Maßnahme ist es, mehr Einsatzhelfer vorzuhalten als es die gesetzlichen Verpflichtungen vorsehen. Dies ist zumindest in der Theorie gut umsetzbar, denn grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Lediglich eine Schwerbehinderung, eine psychische und physische Behinderung sowie eine Erkrankung befreien einen Beschäftigten von dieser Pflicht. Auch interbetriebliche Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen können dazu beitragen, dass immer die notwendige Anzahl an Ersthelfern vor Ort ist. Diese Kooperationen sollten aber schriftlich fixiert werden, um Details hieb- und stichfest zu machen und Pannen bei der gegenseitigen Hilfe auszuschließen.
Weitere Informationen unter: www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
5.413
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.425
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.226
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.203
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
983
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
955
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
6812
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
670
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6562
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
656
-
Arbeitgeber müssen auch neue Kommunikationskanäle berücksichtigen
11.02.2025
-
Wie Betriebe immer ausreichend Ersthelfer vorhalten können
29.01.2025
-
So sind Unternehmen optimal auf Schnee, Kälte und Dunkelheit vorbereitet
21.01.2025
-
Sicherheit bei Kanalarbeiten
17.01.2025
-
Umfrage zeigt Ausmaß der Gewalt gegen Feuerwehrkräfte
14.01.2025
-
Gewalt am Arbeitsplatz nimmt zu
19.12.2024
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024