Wie Betriebe ausreichend Ersthelfer vorhalten können

Um möglichst schnell Erste Hilfe im Betrieb leisten zu können, werden die sogenannten Ersthelfer eingesetzt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass immer genügend von ihnen vor Ort im Unternehmen sind. Aufgrund von unterschiedlichen Arbeitszeiten innerhalb der Belegschaften kann es aber vorkommen, dass sich weniger Ersthelfer vor Ort aufhalten, als eigentlich notwendig sind. Was können Unternehmen tun, um stets genügend Ersthelfer für den Notfall im Betrieb zu haben?

Für die Erste Hilfe im Betrieb sind in erster Linie zwei Personengruppen zuständig: Die Ersthelfer und die Betriebssanitäter. Letztere sollen aufgrund ihrer medizinischen Kompetenzen erweiterte Maßnahmen der Ersten Hilfe leisten, um dadurch noch vor Eintreffen der Rettungssanitäter die betroffene Person optimal zu versorgen. In der Regel sind es aber nicht sie sondern die Ersthelfer, die als erste am Notfallort sind. Bei Ersthelfern handelt es sich zwar um medizinische Laien. Aber auch sie dürfen nur dann im Betrieb eingesetzt werden, wenn sie bei einem anerkannten Ausbildungsträger geschult worden sind. Jährlich werden rund zwei Millionen betriebliche Ersthelfer aus- und fortgebildet.

Anzahl der Ersthelfer

Doch wie viele Ersthelfer muss ein Unternehmen haben? Dafür gibt es klare Regeln. In Unternehmen mit mehr als einer beschäftigten Person bis höchstens 20 Beschäftigten muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb anwesend sein. Bei mehr als 20 beschäftigten Personen sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in allen anderen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer auszubilden. 

Einsatzorte im Betrieb

Die Ersthelfer müssen unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der räumlichen Größe des Unternehmens so über das Betriebsgelände verteilt sein, dass bei einem Unfall immer mindestens eine Einsatzkraft am Ort des Geschehens sein kann. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob das Unternehmen mit der vorgeschriebenen Anzahl auskommt oder ob weitere Ersthelfer benötigt werden. Bei der Berechnung der Anzahl der Ersthelfer müssen vor allem die Anzahl und Schwere der Unfälle, also die Unfallquote, sowie das Vorhandensein von Gefahrenpunkten in den einzelnen Betriebsbereichen berücksichtigt werden. Dabei müssen auch potentielle Unfallschwerpunkte an abgelegenen Stellen des Betriebsgeländes oder sogar außerhalb des Betriebes in die Betrachtung einbezogen werden, wenn sich auch dort Beschäftigte regelmäßig aufhalten.

Ausreichende Anzahl sicherstellen

Was also können Betriebe und Einrichtungen tun, um im Ernstfall genügend Ersthelfer in allen relevanten Bereichen des Unternehmens einsatzbereit zu halten? Hilfreich ist es zum Beispiel, Ersthelfer vorrangig aus den Arbeitsbereichen zu rekrutieren, in denen zumindest während des Tages genügend Personal vorhanden ist. So kann im Notfall immer ein ausgebildeter Ersthelfer zur Stelle sein, ohne dass der jeweilige Arbeitsbereich unter- oder gar nicht besetzt ist. Zu diesen auch ortsfesten Arbeitsbereichen zählen beispielsweise der Empfang, die Küche bzw. Kantine oder die Verwaltungs- und IT-Abteilungen.

Weitere Maßnahmen

Eine weitere Maßnahme ist es, mehr Einsatzhelfer vorzuhalten als es die gesetzlichen Verpflichtungen vorsehen. Dies ist zumindest in der Theorie gut umsetzbar, denn grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Lediglich eine Schwerbehinderung, eine psychische und physische Behinderung sowie eine Erkrankung befreien einen Beschäftigten von dieser Pflicht. Auch interbetriebliche Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen können dazu beitragen, dass immer die notwendige Anzahl an Ersthelfern vor Ort ist. Diese Kooperationen sollten aber schriftlich fixiert werden, um Details hieb- und stichfest zu machen und Pannen bei der gegenseitigen Hilfe auszuschließen.


Weitere Informationen unter:  www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe


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