Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz: Was zu beachten ist

Sicherheitskennzeichnungen sind essenziell für den Arbeitsschutz. Sie basieren auf festgelegten Normen und müssen klar erkennbar sein, um ihre Wirkung nicht zu verlieren. Die richtige Auswahl und Anbringung sind entscheidend, um Sicherheit in Betrieben zu gewährleisten.

Sicherheitskennzeichen sind Piktogramme, die der Sicherheitskommunikation im Betrieb dienen. Sie helfen dabei, mit nur wenigen oder gar keinen Worten klare und allgemeinverständliche Verbote, Anweisungen und Warnungen zu übermitteln. Sicherheitskennzeichen zeichnen sich durch bestimmte festgelegte Kombinationen aus Piktogrammen, Formen, Wörtern und Farben aus und transportieren unterschiedliche Bedeutungen und Botschaften.

Nationale und internationale Regelungen zur Sicherheitskennzeichnung

Die nationalen Regelungen zu Sicherheitskennzeichnungen innerhalb der Europäischen Union orientieren sich in erster Linie an der Europäischen Norm EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“. In Deutschland besteht der europäische Sonderfall, dass die nationale Norm 4844 „Sicherheitskennzeichen“ durch die EU- Norm nicht vollständig ersetzt wird, sondern in Verbindung zum EU-Regelwerk weiterhin Gültigkeit besitzt.

Weitere Regelungen zu den Sicherheitskennzeichen sind darüber hinaus in der Arbeitsstätten-Regel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ festgehalten. Hier ist festgelegt, wie Sicherheitskennzeichen durch ihre geometrische Form, die Sicherheitsfarbe und das graphische Symbol bestimmt werden. So müssen Verbotszeichen beispielsweise grundsätzlich rund sein und eine bestimmte Rotfärbung aufweisen (nämlich RAL 3001 Signalrot).

Was ist beim Anbringen einer Sicherheitskennzeichnung zu beachten?

Bei der Anbringung sind folgende Punkte besonders wesentlich:

  • Bei der Auswahl der Sicherheitskennzeichnung und der Anbringung an einem bestimmten Ort ist vor allem darauf zu achten, dass deren Wirkung nicht durch andere Kennzeichnungen/Schilder oder die Umgebungsbedingungen negativ beeinflusst wird. Das Sicherheitskennzeichen muss für jedermann klar erkennbar und lesbar sein.
  • In Betrieben ohne Sicherheitsbeleuchtung muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung langnachleuchtender Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich gewährleistet sein.
  • Bei langnachleuchtenden Sicherheitszeichen sind die Sicherheitsfarben Rot und Grün bei Dunkelheit nicht erkennbar. Die Schilder mit solchen Sicherheitszeichen sollten daher mit einer Lichtkante versehen sein, damit die geometrische Form erkennbar ist.
  • Bei regelmäßigen Kontrollen nach der Anbringung muss bewertet werden, ob die Sicherheitskennzeichnung bei den aktuellen Betriebs-/Umgebungsbedingungen noch erforderlich und wirksam ist. Dabei muss entschieden werden, ob der aktuelle Anbringungsort der Sicherheitskennzeichnung möglicherweise nicht mehr geeignet ist.

Was ist bei der Erkennungsweite von Sicherheitskennzeichen zu beachten?

Um die größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist jedoch nicht nur die richtige Auswahl des Kennzeichens für die Gefahrenstellen von Bedeutung, sondern auch dessen Erkennbarkeit und somit die Größe von Symbol und Schild. Das bedeutet, dass die Größe so gewählt werden muss, dass die Sicherheitskennzeichen – abhängig vom spezifischen Anbringungsort, dabei spielen unter anderem die Beleuchtungsverhältnisse eine wichtige Rolle – auch aus größerer Entfernung deutlich erkennbar, lesbar und verständlich sind.

Die dafür notwendigen „Erkennungsweiten“ der Sicherheitskennzeichen sind in der ASR A1.3 festgelegt. Bei der Erkennungsweite handelt es sich um die Mindestgröße bzw. den Mindestdurchmesser der Sicherheitskennzeichen, damit sie auch in bestimmten Entfernungen vom Anbringungsort noch deutlich erkennbar und lesbar sind. Gebotszeichen müssen z. B. eine Größe von 300 mm haben, um auf acht Metern erkennbar zu sein. Für eine Distanz von 16 Metern müssen sie bereits einen Durchmesser von 400 mm haben, bei 24 Metern sogar 600 mm. Bei Verbotszeichen sind die entsprechenden Werte 200 mm (8 Meter), 400 mm (16 Meter) sowie 600 mm (24 Meter), bei Warnzeichen 200 mm (6 Meter), 400 mm (12 Meter) und 600 mm (19 Meter).

Welche Arten von Sicherheitskennzeichen gibt es?

Aufgrund der DIN EN ISO 7010 gab es in den letzten Jahren Änderungen im Aussehen und Design vieler Sicherheitskennzeichen, vor allem bei den Brandschutzzeichen. Grundsätzlich lassen sich Sicherheitskennzeichen für folgende Botschaften unterscheiden:

Verbot: Das Sicherheitskennzeichen zeigt an, welche Verhaltensweise verboten ist. Es ist kreisförmig mit rotem Rand und rotem Querbalken (Signalrot RAL 3001).

Warnung: Dieses Sicherheitskennzeichen weist auf Gefahren hin. Es handelt sich um ein gleichseitiges gelbes Dreieck (RAL 1003 Signalgelb) mit schwarzem Rand.

Gebot: Sie fordern auf, bestimmte Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation zu beachten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind kreisförmig und blau (RAL 5005 Signalblau).

Notfall: Sie weisen auf Notausgänge und -türen, Fluchtwege, Erste-Hilfe- oder Notfallgeräte hin. Diese Zeichen haben eine rechteckige oder quadratische Form, einen grünen Hintergrund (RAL 6032 Signalgrün) und ein weißes Piktogramm.

Brandschutz: Diese Zeichen geben Hinweise auf Hilfsmittel und Verhaltensweisen im Brandfall. Sie sind quadratisch mit rotem Hintergrund (RAL 3001 Signalrot) und weißem Rand.

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