Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Weiterhin müssen Personen eingesetzt werden, die Aufgaben bei der Evakuierung oder Räumung übernehmen. Hier wird in der Praxis von Evakuierungshelfern gesprochen. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist auch die Bezeichnung "Betriebliche Selbsthilfekräfte" üblich.
Um den Erfolg einer Übung festzustellen, ist es wichtig, nicht nur an der Sammelstelle die Vollzähligkeit der Mitarbeiter zu überprüfen, sondern bereits die Flucht zu beobachten. Dazu können die Evakuierungshelfer (oder auch weitere, an der eigentlichen Übung nicht aktiv beteiligte Beobachter) im Gebäude positioniert werden und sich – am besten mithilfe von Checklisten – Notizen zum Ablauf machen. Zudem sollten sie die Zeit stoppen, wie lange die Evakuierung des Gebäudes dauert.
Die Evakuierungshelfer können aber auch die Flucht aus dem Gebäude leiten, indem sie vorausgehen.
Um sicherzustellen, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben, sollten die Evakuierungshelfer die Arbeitsstätte anschließend kontrollieren. Diese Aufgabe haben sie auch im Ernstfall, solange sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Bereiche, die noch gefahrlos zu betreten sind, sollen durchsucht werden, ob sich noch Personen darin befinden (hierbei dürfen nur Räume betreten werden, die zuvor mit den Handrücken auf Hitze abgetastet worden sind!).
Der Evakuierungshelfer muss auch – wenn noch möglich – alle Fenster und Türen schließen. Er verlässt als Letzter den Arbeitsbereich, um an der Sammelstelle die Meldung abzugeben, dass sein Arbeitsbereich geräumt ist. Diese Meldungen sind für die Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel, um festzustellen, ob und wo sich noch Personen im Gebäude befinden.
Eine weitere Aufgabe des Evakuierungshelfers kann auch das Einweisen der Feuerwehr vor Ort sein. So kann sichergestellt werden, dass – besonders bei großen Firmengeländen – die Feuerwehr schnell am Einsatzort ist.
Ausrüstung des Evakuierungshelfers
- Ölkreide, Magnettafel, Markierungsband
- Taschenlampe
- ggf. Handmegafon oder Trillerpfeife
- Warnweste mit Bezeichnung "Evakuierungshelfer"
- Meldezettel
- evtl. Fluchthaube
Die Ölkreide ist dafür gedacht, dass bereits kontrollierte Räumlichkeiten gekennzeichnet werden (mit einem großen X auf der Tür) – und somit eine weitere Durchsuchung nicht unbedingt erforderlich wird. Eine einfache Tafelkreide ist hier nicht angebracht, da diese häufig nicht auf den Türmaterialien haftet. Eine entsprechende Kennzeichnung an den Türen ist mit der ansässigen Feuerwehr abzusprechen. Auch Magnettafeln können sinnvoll sein oder ein nachleuchtendes Band oder ein Anhänger, die an den Türgriffen angebracht werden können.
Die Taschenlampe ermöglicht bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, aber auch zur Kontrolle abgelegener, schlecht beleuchteter Arbeitsplätze, eine bessere Orientierung. Mit einem Handmegafon oder einer Trillerpfeife kann großflächig laut auf die Gefahr oder die durchzuführende Evakuierung aufmerksam gemacht werden. Die Warnweste mit der (nachleuchtenden) Aufschrift "Evakuierungshelfer" macht die Kollegen jederzeit kenntlich.
Fluchthauben für Evakuierungshelfer?
Darüber gehen die Expertenmeinungen auseinander. Eine Fluchthaube wird über den Kopf gezogen. Sie enthält einen Atemschutzfilter und schützt den Evakuierungshelfer bis zu 15 Minuten vor Brandgasen. Die Haube kann beim Entstehungsbrand gefährliche Temperaturen vom Kopf abhalten und einen Teil typischer Verbrennungsprodukte ausfiltern. Die Fluchthaube ersetzt aber auf keinen Fall die Atemschutzmaske der Feuerwehr! Die Fluchthaube sollte dem Evakuierungshelfer einen sicheren Rückzug ermöglichen. Sie darf ihn aber keinesfalls dazu animieren, bis zum letzten Moment in verrauchten Bereichen nach Mitarbeitern zu suchen oder Löschversuche vorzunehmen.
Für den Evakuierungshelfer gilt natürlich das für den Brandschutzhelfer gesagte ebenso: die eigene Sicherheit geht vor – kein falsches Heldentum!
Die Evakuierungshelfer können auch als Stockwerksbeauftragte oder Etagenbeauftragte bezeichnet werden. Wichtig ist, dass sie in ihre Aufgaben eingewiesen werden und wissen, was sie konkret zu tun haben und womit sie ggf. im Ernstfall rechnen müssen (angefangen von renitenten Mitarbeitern, die den Arbeitsplatz nicht verlassen wollen, bis hin zur schwierigen Entscheidung, wann man selbst den Gefahrenbereich verlässt). Vorteilhaft ist eine Schulung – ggf. in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr – in der sie ihre Aufgaben kennenlernen. Eine solche Schulung könnte auch durch den betrieblichen Brandschutzbeauftragten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Die Schulung der Evakuierungshelfer sollte ungefähr 4 Stunden umfassen. Sie kann auch mit einer Löschübung verbunden werden, damit der Evakuierungshelfer auch Löschmitteleinrichtungen im Ernstfall benutzen kann (siehe auch Abschn. 2.10).
Nach ASR A2.3 hat die regelmäßige Auffrischungsunterweisung von Evakuierungshelfern jährlich zu erfolgen.
Als Evakuierungshelfer sollte eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern vorgesehen werden. Wie bei allen anderen b...