Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Grundsätzlich geht von allen Heißbearbeitungsverfahren, bei denen zündfähige Temperaturen entstehen, ein erhöhtes Brandrisiko aus (Löten, Schmieden, Gießen, Härten, Erodieren, ...). Besonders gefährlich ist der Funkenflug anzusehen, weil die glühenden Partikel oft sehr heiß sind, weit fliegen oder rollen können und bei entsprechenden Umgebungsbedingungen sehr lange zündfähig bleiben. Dies betrifft v. a. Schweiß-, Trenn- und Schleifarbeiten. Aber auch Dacharbeiten mit dem Gasbrenner an Bitumenschweißbahnen sind für ein erhebliches Brandrisiko bekannt.
Bei Anwendung solcher Verfahren müssen entzündbare Stoffe konsequent vermieden bzw. das Zusammentreffen von unvermeidlichen Zündquellen und brennbaren Stoffen ausgeschlossen werden.
Die gängigen Schutzmaßnahmen sind weithin bekannt:
- Sämtliche brennbaren Stoffe müssen großflächig aus dem Arbeitsbereich entfernt bzw. – wenn das nicht möglich ist – mit feuerfestem Material abgedeckt oder reichlich befeuchtet werden. Dabei ist daran zu denken, dass Schweißfunken leicht unter Gegenstände, Stapel usw. rutschen und gerade in Ritzen und Löchern zusammen mit dort angesammelten Material besonders leicht zur Zündung kommen können. Auch Durchbrüche in Schächte oder benachbarte Bereiche müssen zuverlässig abgedichtet werden.
- Feuerlöschmittel müssen in jedem Fall griffbereit an der Arbeitsstelle bereitstehen (Wassereimer oder -schlauch, Feuerlöscher, Löschdecke, Sand o. a.). In schwierigen Situationen (enge unübersichtliche Lage, erschwerter Rückzug, ...) ist es nötig, eine Brandwache zu stellen, die die Situation während der Arbeiten im Auge behält.
- Bei Arbeiten mit Schweiß- oder Brenngas müssen die Flaschen so aufgestellt werden, dass sie nicht unmittelbar in Gefahr geraten bzw. den Fluchtweg nicht abschneiden.
- Die Fluchtwege müssen stets frei und gut passierbar sein.
- Sauerstoff fördert Abbrand dramatisch und darf auf keinen Fall im Arbeitsbereich freigesetzt werden. Besondere Vorsicht ist bei undichten Schläuchen und Armaturen geboten, weil schon mit Sauerstoff angereicherte Kleidung eine erhebliche Gefahr darstellt.
- Arbeitskleidung darf nicht mit entzündlichen Stoffen verunreinigt sein (Kraft- und Schmierstoffe, Lösemittel).
- Brandmelde- und Löschanlagen müssen u. U. abgestellt werden, was möglicherweise ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in den betroffenen Bereichen erforderlich macht. Luftzug in benachbarte Bereiche ist zu unterbinden, um Fehlalarme zu vermeiden. Organisatorisch ist festzuhalten, wer wann die Anlagen wieder in Betrieb setzt.
- Gerade bei schwierigen Situationen (in der Nähe von nicht entfernbaren brennbaren Stoffen, in unübersichtlichen Räumen) muss eine Schweißarbeitsstelle über eine gewisse Zeit nach Ende der Arbeiten nachkontrolliert werden. Dafür müssen u. U. Vorkehrungen für die Zeit nach Betriebsschluss getroffen werden.
Wenn auch diese Regeln einleuchtend und durchaus bekannt sind, fehlt es oft an der konsequenten Umsetzung. Da es aber gerade im Rahmen von Baumaßnahmen erfahrungsgemäß relativ häufig zu solchen Bränden kommt, ist eine gute organisatorische Abwicklung dringend erforderlich (regelmäßige Unterweisungen, schriftlicher Erlaubnisschein für Heißarbeiten.
VdS 2008 "Feuergefährliche Arbeiten"
Diese VdS-Richtlinie klärt übersichtlich und umfassend über Risiken und Maßnahmen beim Schweißen, Schneiden und ähnlichen Verfahren auf.