Überblick

Wir sitzen zu viel. Bewegungsmangel ist heute mit Abstand einer der größten Risikofaktoren für unsere Gesundheit. Insbesondere Arbeiten am Display im Büro bringen unseren Organismus in eine Zwangshaltung, die "zwangsläufig" zu Schäden führt. Ob sich nun Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Übergewicht als Krankheitssymptome entwickeln, ist schicksalhaft. Dass solche Symptome auftreten, ist aber teilweise selbstverursacht – und damit auch verhinderbar. Die Frage ist also, wie wir vorhandene Bewegungspotenziale nutzen und die Freude an Bewegung über die Bequemlichkeit siegt. Dieser Beitrag zur Bürodynamik beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten zur Bewegungsförderung im Büro und zur erfolgreichen Umsetzung in der Praxis.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

"Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen", so § 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. So ist mehr Bewegung die beste und rezeptfreie Medizin, um Bewegungsmangel zu behandeln.

Anhang 6.1 Abs. 1 ArbStättV fordert, dass die Grundsätze der Ergonomie auf die Bildschirmarbeitsplätze anzuwenden sind. Die Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen sind enthalten in DIN EN ISO 6385. Gemäß Anhang 6.1 Abs. 2 ArbStättV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten, insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. Darüber hinaus ist für die Beschäftigten ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen (Anhang 6.1 Abs. 3 ArbStättV).

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