Unterstützt dabei, Auswahlkriterien bei der Beschaffung von neuen Bürostühlen zu ermitteln.
Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, Auswahlkriterien bei der Beschaffung von neuen Bürostühlen zu ermitteln. Die Einzelelemente eines Bürostuhls werden nach Muss-Soll-Kann-Kriterien aufgelistet und kommentiert.
Neben den wichtigen Punkten der Sicherheit, Ergonomie und Funktionalität spielen heute auch die folgenden Themen eine Rolle:
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Kriterium |
Begründung |
Ergänzung/Quelle/Tipp |
Bemerkung |
Ein ergonomischer Bürostuhl muss, soll und kann mehrere Kriterien erfüllen. Die Reihenfolge folgt zur Vereinfachung dem Blick von unten (Fußkreuz mit den Rollen) nach oben bis zur Kopfstütze und den ergänzenden Faktoren (z. B. Bedienungsfreundlichkeit). |
1) |
Muss |
- stand- und kippsicher
- Bürostuhl muss über ein GS-Zeichen verfügen
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Abschn. 8.3.2 DGUV-I 215-410 |
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2) |
Muss |
5 Rollen (Standsicherheit) Schutz vor unbeabsichtigtem Wegschieben und Wegrollen
- ungebremste Rollen bei textilen Böden
- gebremste Rollen bei glatten Böden
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Neben den Standardrollen, die eingesetzt werden, sind folgende besondere Anforderungen zu unterscheiden: |
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Muss |
Arbeitsplatzanforderungen durch die Bodenbeschaffenheit:
- weicher Boden (Teppich) = harte Rollen
- harter Boden (Parkett, Linoleum etc. = weiche Rollen)
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Soll |
Arbeitsaufgabe und -umfeld:
- mit z. B. ESD-Rollen in Reinräumen
- geschlossene Rollen wegen Keimen
- Desinfektionsfähigkeit des Materials
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Soll |
Person (z. B. Schwerlastrollen bei sehr schweren Personen) |
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Kann |
Gestalterischer Eindruck (Design) (z. B. alu poliert, verchromt) |
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Soll |
Rollen, die unter Belastung blockieren; hohe Stühle; Sitz-Stehhilfen |
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3) |
Kann |
Das Fußkreuz ist eine Frage des Materials, des Preises und der Nachhaltigkeit:
- Kunststoff – günstig
- Alu – schick und hochwertiger
- Alu poliert – damit es edel aussieht
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Ökologie und Nachhaltigkeit |
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4) |
Muss |
Abgerundete, anatomisch geformte Sitzfläche vorne |
Keine scharfen Kanten – weitere Kriterien s. Abschn. 8.3.2 DGUV-I 215-410 |
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5) |
Muss |
Die Sitzfläche soll beim Hinsetzen einfedern (Tiefenfederung) Ist eine Tiefenfederung auch in der niedrigsten Sitzposition gegeben bzw. spürbar? |
Verhindert Stauchungen der Wirbelsäule beim Hinsetzen Abschn. 8.3.2 DGUV-I 215-410 10 mm Federweg |
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6) |
Soll |
Empfohlene Stuhlmaße Sitzhöhe mindestens von 420–500 mm verstellbar, besser 380–530 mm bzw. 570 mm oder mehr. Dies ist jedoch nicht mit einer Standardgasfeder abzudecken. Einzige Option: Gasfeder für kleine bzw. große Leute einsetzen. |
DGUV-I 215-410 Achtung: Bei Counter-Stühlen mit Höhen größer 660 mm ist auf Gleiter oder Stopp-Rollen auszuweichen. |
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7) |
Soll |
Sitztiefe mind. 38–44 cm, Verstellbereich 100 mm |
DGUV-I 215-410 Achtung: Bei kleinen Personen ist möglicherweise eine sinnvolle Unterstützung der Rückenlehne nicht mehr gegeben, weil die Person die Sitzfläche nicht komplett aussitzen kann. |
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8) |
Kann |
Sitzneigung Nimmt den Druck von den Oberschenkeln und macht einen offenen Sitzwinkel. Die Sitzneigung macht je nach Konzept Sinn oder ist Voraussetzung. Hinweis: Ist das Bezugsmaterial rutschhemmend? Wichtig: Auf die Arretierbarkeit und die Möglichkeit der Einstellung auf verschiedene Neigungswinkel achten. |
Wichtig: Der Benutzer muss wissen, warum er die Sitzneigung aktiv nutzen soll. Probleme gibt es insbesondere bei Frauen mit Röcken, da diese das Gefühl haben vom Stuhl zu rutschen. Tipp: Schulung des Körperbewusstseins, damit Herausrutschen nicht stattfindet bzw. die Sitzneigung bewusst entsprechend der Kleidung eingestellt wird. |
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9) |
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Polster: Wohlfühlfaktor
- Sind Polster- und Bezugsmaterial feuchtigkeitsabsorbierend bzw. -transportierend?
- Ist das Bezugsmaterial rutschhemmend?
- Ist das Polster durch Mitarbeiter austauschbar, z. B. Klippverfahren?
- Gibt es eine Nachkaufgarantie für einen bestimmten Zeitraum?
- Ist der Stoff umweltverträglich und recyclingfähig?
- Gibt es Mitarbeiter mit einer Unverträglichkeit auf bestimmte Stoffe?
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Siehe auch Sitzneigung |
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10) |
Soll |
Rückenlehne: Kann höhenverstellbar oder ab 450 mm oder mehr festausgeführt sein, aber dann über höhenanpassbare Lordosenstütze verfügen. |
Mindestanforderung: Abschn. 8.3.2 DGUV-I 215-410 |
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11) |
Kann |
Die Lehne sollte den Rücken des Nutzers in verschiedenen Arbeitshaltungen möglichst gut unterstützen bzw. entlasten. Hierzu ist auf eine ausreichende Höhe (z. B. bei größeren Personen) auf 60 cm statt 50 cm und/oder ausreichende Verstellbarkeit zu achten. Rückenlehne soll beweglich sein, damit unterschiedliche Sitzhaltungen möglich sind. Die Rückenlehne soll in jeder Stellung arretierbar sein. Der Rückenlehnen-Anpress-Druck soll anpassbar sein. Achtung: bei leichten Personen (ca. 50 kg und darunter) sowie schweren Personen (110–150 kg) auf die dazugehörigen Komponenten achten:
- Rollen (Schwerlastrollen)
- Gasfeder (Sitzhöhe)
- Gasfeder für Rückenlehnenanpressdruck
Rückenlehnen-Mechaniken Eine Abwägung zwischen den Rückenlehnen... |