Zusammenfassung

 
Überblick

Das SCC-System (oder SCC-Verfahren) ist ein Verfahren für die Sicherstellung der (Arbeits-)Sicherheit, der Gesundheit bei der Arbeit sowie wesentlicher Aspekte des Umweltschutzes. Es wurde in den 1980er-Jahren entwickelt. Adressaten des SCC-Systems sind primär Kontraktoren und Personaldienstleister, die ihre Leistungen vorwiegend auf dem Gelände ihrer Auftraggeber (Kunden) erbringen und dadurch direkt in deren Sicherheitspraxis eingreifen. Das SCC-System hat sich in der Praxis bewährt und zählt heute zu den am weitesten verbreiteten Konzepten für einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der auch die Gesundheitsförderung mit einschließt – sog. Arbeitsschutz-Managementsystemen (AMS).

Das SCC-System sieht die Realisierung eines Managementsystems für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU-MS) bei Kontraktoren oder Personaldienstleistern vor. Die Anwendung und Zertifizierung eines solchen Managementsystems ist zwar freiwillig, aber viele Auftraggeber erwarten bei der Auftragsvergabe den Nachweis eines SCC-Zertifikates. Das SCC-System sieht darüber hinaus vor, dass der beauftragte Dienstleister (Kontraktor oder Personaldienstleister) nur mit Subunternehmen zusammenarbeiten soll, die auch ein SGU-Managementsystem mit SCC-Zertifikat oder einen vergleichbaren Nachweis besitzen. Das SCC-System ist in der Praxis trotz des strikten Forderungscharakters akzeptiert, da der Nutzen (Wettbewerbsvorteil, Marktzugang, erhöhtes Sicherheitsbewusstsein der Belegschaft, weniger Unfallgefahren und damit verbundene Kosten, Vermeidung von Mehrfachüberprüfungen durch mögliche Auftraggeber, ...) überwiegt und der Aufwand für die Realisierung eines SGU-Managementsystems überschaubar ist.

Hilfreich beim Aufbau eines SGU-Managementsystems sind die Checklisten sowie die Beschreibung von Mindestanforderungen und Anwendungsbeispiele. Durch ihre praxisorientierte Form ist das SCC-System weit verbreitet. Ende 2021 entschied sich der langjährige Eigentümer des SCC-Systems in Deutschland, die Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V. (DGMK) die Eigentümerschaft in neue Hände zu übergeben. Als Nachfolger wurde der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e. V. (VAZ) gewonnen. Formal wurde diese Änderung am 17.9.2021 mit der Bestätigung der Akkreditierungsfähigkeit für die beiden Programme (SCC und SCP) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) vollzogen. Der VAZ hat den Programmnamen in SCC-VAZ 2021 geändert. Bisher sind keine wesentlichen Veränderungen erfolgt. Die aktuelle Fassung der SCC-Dokumente stammt aus dem Jahr 2023.

1 Ursprung und Entwicklung des SCC-Systems

Das SCC-System (SCC = Sicherheits Certifikat Contraktoren) hat seinen Ursprung in der petrochemischen Industrie. In der Mineralöl- und Chemiebranche ist bereits seit vielen Jahren ein verstärkter Einsatz von Kontraktoren und anderen Subunternehmen zu verzeichnen. Diese Fremdfirmen übernehmen aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags v. a. technische Dienstleistungen. Darunter fallen häufig auch sicherheitskritische und gefährlichere Arbeiten, wie das Reinigen von Kesseln, Wartungsarbeiten, Materialprüfungen, Reparaturen an Produktionsanlagen, Instandhaltungsarbeiten sowie Neu- und Umbauten von Anlagen.

1.1 Problemlage

Während die Unternehmen der petrochemischen Industrie (die Auftraggeber) häufig einen hohen Sicherheitsstandard erreicht haben, weisen die auf deren Werksgelände beschäftigten Fremdfirmen (insbesondere die Kontraktoren) eine wesentlich höhere Unfallquote auf. Das liegt sicherlich nicht nur daran, dass Kontraktoren mit Tätigkeiten beauftragt werden, die deutlich höhere Gefährdungspotenziale aufweisen. I. d. R. sind der Sicherheitsstandard, die Sicherheitskultur und das Sicherheitsbewusstsein bei den Kontraktoren deutlich geringer ausgeprägt, als bei den beauftragenden Unternehmen. Der Einsatz von Kontraktoren ist daher auch mit Risiken für den Auftraggeber und dessen Beschäftigte verbunden. Was können die Auftraggeber tun? Ein direktes Einwirken auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter der Kontraktoren (z. B. ständige Beaufsichtigung) ist i. d. R. nicht möglich. Auftraggeber können aber im Vorfeld eine Beurteilung der infrage kommenden Fremdfirmen durchführen, um deren Sicherheitsbewusstsein zu begutachten. Erfahrungen haben gezeigt, dass Kontraktoren, die ein Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz praktizieren, ein deutlich höheres Sicherheitsniveau haben. D. h., es macht Sinn, einen erfolgversprechenden Nachweis eines SGU-Managementsystems bei der Auswahl der Kontraktoren zu verlangen.

Vor diesem Hintergrund war es in der petrochemischen Industrie lange Zeit üblich, dass Auftraggeber ihre (potenziellen) Kontraktoren hinsichtlich deren Qualität auch im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bewerteten – insbesondere durch Audits bei den Kontraktoren. Da Auftraggeber für geplante technische Dienstleistungen i. d. R. mehrere Kontraktoren anfragten, mussten immer bei mehreren Kontraktoren entsprechende Audits durchgeführt werden. Der zeit...

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