In vielen Unternehmen kommen zunehmend Apps zum Einsatz. Von der Prävention bis hin zu Infodiensten für Sicherheitsbeauftragte gibt es zahlreiche Applikationen und Anbieter. Abhängig von der App, werden nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Gesundheitsdaten verarbeitet. Neben ethnischer Herkunft, politischer Meinung, religiöser oder philosophischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben gehören Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind damit besonders schützenswert. Die Verarbeitung dieser Daten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Bevor die Entscheidung für eine App getroffen wird, sollten daher 2 wichtige Punkte geklärt sein:

  1. Welchen Zweck hat die App?
  2. Hat der Datenschutzbeauftragte die datenschutzrelevanten Aspekte der App geprüft?

Der Datenschutzbeauftragte wird u. a. folgende Anforderungen prüfen:

  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Wie findet die Datenübermittlung statt?
  • Setzt die App Tracking-Technologie ein?
  • Wo hat der App-Anbieter seinen Hauptsitz?
  • Erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte?

Eine umfassende Prüfung der App schützt das Unternehmen vor teuren Fehlentscheidungen und reduziert Beschwerden seitens der Mitarbeiter und/oder Behörden.

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