Datenschutz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
In diesem Interview mit der Haufe Arbeitsschutz Redaktion gibt Sabine Schaub, Geschäftsführerin der Qualitybase GmbH, einen Überblick über die aktuelle Lage und zeigt mögliche Anwendungsfälle im Arbeitsschutzkontext.
Warum Datenschutz?
Was bedeutet Datenschutz und warum müssen wir uns überhaupt damit beschäftigen?
Datenschutz ist wichtig, um Datenmissbrauch zu verhindern und um die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Menschen zu wahren. Im Prinzip geht es um den Schutz sämtlicher Daten, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen. Kurz: Ohne Datenschutz gibt es keine Privatsphäre. Daher betrifft uns alle die Pflicht Datenschutz einzuhalten. Das Spektrum der Daten reicht von Namen und Geburtsdatum bis hin zu IP-Adresse, KfZ-Kennzeichen oder Gesundheitsdaten.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung werden immer mehr Daten digital erfasst. Häufig wird dabei unterschätzt, welche Risiken damit verbunden sein können. Daher ist es erforderlich, sich auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den Grundlagen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Datenschutz betrifft auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist normalerweise nicht der Datenschutzbeauftragte. Warum muss sie hier trotzdem tätig werden?
Wie bereits erwähnt betrifft Datenschutz uns alle.
Jedes Unternehmen muss in der Lage sein nachzuweisen, dass sie alle Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Hierzu gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass personenbezogenen Daten nur rechtskonform verarbeitet werden. Diese Unterweisungen richten sich vorrangig an Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. In den meisten Betrieben werden daher die Personalabteilung und die Buchhaltung geschult. Dass auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit täglich mit personenbezogenen Daten arbeiten, wird dabei häufig übersehen.
Ob personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen, Fehleranalysen und Auswertungen von Maschineneinstellungen oder die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, als Fachkraft für Arbeitssicherheit hat man regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun. Es ist daher wichtig, die grundlegenden Anforderungen zu kennen und zu wissen in welchen Fällen die Unterstützung des Datenschutzbeauftragten erforderlich wird. Das schützt vor Abmahnungen und Bußgeldern und schafft Vertrauen.
Datenschutzfälle im Arbeitsschutz
In welchen Bereichen der Sifa-Tätigkeit können Datenschutzthemen auftreten?
Rund um den Bereich `Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten´ gibt es i.d.R. die meisten Schnittstellen zum Datenschutz.
Ein aktuelles Thema in vielen Unternehmen ist beispielsweise die Einführung von Gesundheits-Apps. Diese Apps verarbeiten zwangsläufig personenbezogene Daten, die zum Teil auch Gesundheitsinformationen enthalten. Damit es im Nachgang keine Probleme gibt, müssen eine Reihe von Datenschutz-Anforderungen erfüllt werden.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Tätigkeiten in denen Datenschutzthemen auftreten können, wie beispielsweise:
- Notizen beim Firmenrundgang
- Austausch mit dem Betriebsarzt/ Gesundheitsmanagement
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Erstellung von Schulungsunterlagen/ Unterweisungsfolien mit eigenen Bildern
- Einsatz von intelligenter PSA (Smarte PSA)
Ein weiteres relevantes Thema ist die Nutzung von Firmenhandys oder Firmen-Laptops. Auch hier wird oft unterschätzt, wie viele personenbezogene Daten sich auf den Geräten befinden und welche Regeln bei der Nutzung einzuhalten sind, damit es zu keiner Datenschutzverletzung kommt.
Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Datenschutz
Mit welchen Personen im Unternehmen sollte sie sich noch zum Datenschutz abstimmen?
Bei Themen, die über das klassische Tagesgeschäft hinausgehen, wie beispielsweise die Einführung einer Gesundheits-App oder die Anschaffung smarter PSA, ist es hilfreich sich mit dem Ansprechpartner für Datenschutz abzustimmen. In der Regel ist das der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB). Der DSB ist u.a. für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes zuständig und hat wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen eine beratende Funktion. Wenn unklar ist, ob eine bestimmte Datenverarbeitung erlaubt ist oder nicht, kann der DSB weiterhelfen und ggf. erforderliche Maßnahmen definieren.
So ist sichergestellt, dass Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben und es zu keiner unerlaubten bzw. falschen Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt.
Online-Seminar zum Datenschutz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vertiefte Informationen zum Thema und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, erhalten Sie im 90-minütigen Online-Seminar„Datenschutz: Darauf müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit achten“ am 10.3.2022. Weitere Informationen und Anmeldung hier.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.076
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.138
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
653
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
640
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
569
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
538
-
Chronisch krank und berufstätig
474
-
Reform der Gefahrstoffverordnung: Aktueller Stand
366
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
322
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
315
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024