Die Herstellung des Prüfkörpers aus Mauerwerk erfolgt in Anlehnung an DIN 1053-4. Sie muss der vorgesehenen Ausführungsart entsprechen.

Der Verband des Prüfkörpers ist normgerecht auszuführen. Die unterste Schicht ist bei zwei Prüfkörpern aus ganzen Steinen und gegebenenfalls bei einem Prüfkörper aus geteilten Steinen oder Sondersteinen der kleinsten zulässigen Länge an den Ecken herzustellen.

Falls durch zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung die Ecksteine an Lager- und Kopfseite flächig umschlossen werden, z. B. mit Gewebe, darf auf die Prüfung mit geteilten Steinen oder Sondersteinen verzichtet werden. Die beiden Ecksteine dürfen nicht durch Transporteinrichtungen gehalten sein.

Die zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung müssen im Prüfbericht umfassend beschrieben sein.

Bis zur Prüfung sind die Prüfkörper durch geeignete Maßnahmen, z. B. Abdecken mit Folien, vor zu starker Austrocknung zu schützen.

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