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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
Ausgabe: Juni 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titel: © Güteschutz Ziegelmontagebau e.V.; Abb. 1: © Atelier Hauer+Dörfler GmbH/DGUV; Abb. 29: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit Sankt Augustin (BIA) und © Güteschutz Ziegelmontagebau e.V.; Abb. 25–28 rechts, 31, 33, 35, 37, 39, 41: © Güteschutz Ziegelmontagebau e.V.; alle anderen Grafiken: © KonzeptQuartier GmbH/DGUV
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p301003
Vorbemerkung
Dieser DGUV Grundsatz 301-003 "Prüfung und Beurteilung der Transportsicherheit von vorgefertigten Mauertafeln" gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Baustellenverordnung (BaustellV) und deren technischen Regeln (TRBS, ASR und RAB) sowie den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Dieser DGUV Grundsatz wendet sich insbesondere an Unternehmer bzw. Unternehmerinnen die vorgefertigte Mauertafeln herstellen und verwenden. Mögliche gefährdete Personenkreise sind maschinenführende Personen, Anschläger und andere Personen, die sich im Bereich des Transportweges aufhalten.
DGUV Grundsätze geben Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften und zeigen Möglichkeiten auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
1 Anwendungsbereich
Bei der Errichtung von Hochbauten in serieller Bauweise kommen in vermehrtem Maße Fertigbauteile aus Mauerwerk zum Einsatz.
Zur Vermeidung von Vorschädigungen der Fertigbauteile durch unsachgemäßen Transport oder fehlerhafte Montage und zur Vermeidung besonderer Gefährdungen des Personals bei Lagerung, Transport und Montage der Fertigbauteile sind bereits bei der Herstellung im Werk und bei der Planung und Anwendung des Transportsystems grundsätzliche Regeln zu berücksichtigen.
Die Fertigbauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie bei Lagerung, Transport und Montage nicht im Ganzen bzw. keine Teile herunterfallen können, die eine besondere Gefährdung darstellen. Sie müssen sich nach Abschluss der Montagearbeiten in einem solchen Zustand befinden, dass auch die Funktion des Fertigbauteils im Bauwerk nicht beeinträchtigt ist. DIN 1053-4 "Mauerwerk – Fertigbauteile" enthält grundsätzliche Anforderungen an die Fertigbauteile aus Mauerwerk und Voraussetzungen für Transport und Montage, aber keine Details zum Nachweis der Transportsicherheit z. B. durch Eignungsprüfungen und nur wenige Festlegungen für Transportaufhängungen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.
Dieser DGUV Grundsatz stellt Eignungsprüfungen bereit, die Möglichkeiten zur Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Mauertafeln bei Anwendung neuartiger Systeme und Materialien bieten und beschreibt im Beiblatt "Mauertafeln, Transportsysteme und Sicherungsmaßnahmen für Mauertafeln" bereits erprobte sowie zugelassene Systeme.
Zu beachten ist, dass die Eignungsprüfungen im Hinblick auf Versuchsaufbau und Versuchsdurchführung nicht alle praxisrelevanten Fälle abbilden können. Die vom Hersteller bzw. Anwender getroffenen Transport-Sicherungsmaßnahmen müssen deshalb für jeden Anwendungsfall (größere Wandhöhen/Tür- und Fensteröffnungen/Giebelschrägen etc.) sachgerecht und eigenverantwortlich ergänzt bzw. modifiziert werden.
2 Begriffsbestimmungen
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Im Sinne dieses DGUV Grundatzes werden folgende Begriffe bestimmt:
2.1 Fertigbauteile aus Mauerwerk
Vorwiegend geschosshoch und raumbreit vorgefertigte Wandelemente, deren Herstellung und Anwendung nach DIN 1053-4 oder in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen geregelt sind. In diesem DGUV Grundsatz 301-003 sind ausschließlich Fertigbauteile angesprochen, die als Einsteinmauerwerk im Verband aus Mauersteinen in stehender Fertigung hergestellt werden. Sie werden bezeichnet als "vorgefertigte Mauertafeln".
2.2 Transportsysteme
Systeme zum Krantransport für das Verladen und Montieren von Mauertafeln, bestehend aus Krantraverse und Aufhängungen, die unmittelbar mit der Mauertafel verbunden sind bzw. die Mauertafel umreifen oder als Sockelelement unterstützen.
2.3 Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
Maßnahmen, die zusätzlich zum Transportsystem angeordnet werden, um sicherzustellen, dass für Personen, die sich unter Nichtbeachtung der geltenden Vorschriftenlage im Schwenkbereich der Last aufhalten, keine besondere Gefährdungen auftreten können.
2.4 Besondere Gefährdungen beim Transport
Beim Transport von Fertigbauteilen aus Mauerwerk können besondere Gefährd...