Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erhält eine Teilnahmebescheinigung. Hat der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Prüfung bestanden, so ist dies auf der Teilnehmerbescheinigung aufzuführen. Auf der Teilnahmebescheinigung ist ggf. zu vermerken, ob ein anwendungsbezogener Lehrgang durchgeführt wurde und für welche Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen die besonderen Kenntnisse erworben wurden. Ferner sind die Lehrgangsinhalte und die Anzahl der durchgeführten Lehreinheiten aufzuführen.
Teilnahmebescheinigung Herr/Frau.................................................................... hat in der Zeit vom................. bis................. am Lehrgang Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten in der Lasermaterialbearbeitung erfolgreich teilgenommen. Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an Lehrgänge gemäß TROS Laserstrahlung sowie DGUV Grundsatz 303-005 und umfasste.......... Lehreinheiten. (Erläuterungen und Angaben zu den Seminarinhalten finden Sie auf der Rückseite). |
RÜCKSEITE (Beispiel)
Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten in der Lasermaterialbearbeitung Der Lehrgang dient dem Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Abs. 2 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) für Arbeitsplätze mit Lasereinrichtungen zur Materialbearbeitung. Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen. In diesem Lehrgang sind insbesondere behandelt worden:
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