Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erhält eine Teilnahmebescheinigung. Hat der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Prüfung bestanden, so ist dies auf der Teilnehmerbescheinigung aufzuführen. Auf der Teilnahmebescheinigung ist ggf. zu vermerken, ob ein anwendungsbezogener Lehrgang durchgeführt wurde und für welche Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen die besonderen Kenntnisse erworben wurden. Ferner sind die Lehrgangsinhalte und die Anzahl der durchgeführten Lehreinheiten aufzuführen.

Teilnahmebescheinigung

Herr/Frau....................................................................

hat in der Zeit vom................. bis.................

am Lehrgang

Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten in der Lasermaterialbearbeitung

erfolgreich teilgenommen.

Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an Lehrgänge gemäß TROS Laserstrahlung sowie DGUV Grundsatz 303-005 und umfasste.......... Lehreinheiten.

(Erläuterungen und Angaben zu den Seminarinhalten finden Sie auf der Rückseite).

RÜCKSEITE (Beispiel)

Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten in der Lasermaterialbearbeitung

Der Lehrgang dient dem Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Abs. 2 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) für Arbeitsplätze mit Lasereinrichtungen zur Materialbearbeitung. Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.

In diesem Lehrgang sind insbesondere behandelt worden:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Expositionsgrenzwerte, Laserklassen und Gefährdungen
  • Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen bei der Lasermaterialbearbeitung
  • Gefährdungsbeurteilung an Laserarbeitsplätzen
  • Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb

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