Zur Erlangung der in Abschnitt 2.2.2 genannten Kompetenzen sind zwei Themenbereiche mit insgesamt mindestens 56 Unterrichtseinheiten vorgesehen.
Folgende Themenbereiche sind dabei zu vermitteln:
Themenbereich I:
Grundlagen der Methodik und Didaktik (mindestens 24 Unterrichtseinheiten)
Die Rolle der Lehrkraft, z. B.:
- Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Lehrkraft
- Betrachtung der eigenen Situation und der neuen Aufgabe
- Die Lehrkraft im Fokus (Erscheinungsbild, Auftreten, Verhalten, Aufmerksamkeit gegenüber der Teilnehmendengruppe)
Grundlagen der Didaktik, z. B.:
- Erwachsenengerechtes Lernen
- Adressatengerechte Unterrichtsgestaltung
- Motivationsfaktoren
- Bedeutung von Lernzielen
- Sozialformen im Unterricht (Gruppen-, Einzelarbeit, Partnerübung)
- Unterrichtsmethoden/Methodenvielfalt
- Lernpsychologie/Lernmodelle (Lernförderndes, Lernhemmnisse, Wiederholungen)
Kommunikation, z. B.:
- Verbal/nonverbal
- Rhetorik (Sprechpausen, Stimmmodulation)
- Fragetechnik, Fragen formulieren (Arbeitsaufträge gestalten)
- Feedback (geben und bekommen)
Visualisieren und Präsentieren, z. B.:
- Medieneinsatz
- Schriftbild (FlipChart, Tafel, Kartenbeschriftung)
- Ergebnissicherung/-dokumentation
Die Gruppe, z. B.:
- Gruppendynamische Prozesse
- Gruppenzusammensetzung
- Umgang mit schwierigen Teilnehmenden
Seminarstrukturierung, z. B.:
- Verschiedene Unterrichtsmethoden
- Vorbereitung - Durchführung - Nachbereitung
- Gestaltung der Lernumgebung
- Unterricht strukturieren - "der rote Faden"
- "Der Rahmen" - Anfang- und Schlusssequenzen gestalten
- Zeitmanagement, Pausen, Aktivierung
- Lernerfolgskontrollen
- Beobachtung und Korrektur bei Übungen
Weiterentwicklung, z. B.:
- Praxisphase/Mentoring/Kollegiale Beratung
- Fortbildungspflicht
- Weiterbildungen
Themenbereich II:
Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe (mindestens 32 Unterrichtseinheiten)
Unterrichtsbeispiele
Umsetzung der allgemeinen Methodik und Didaktik in Erste-Hilfe-spezifischen Unterrichtsbeispielen anhand des Leitfadens der Multiplikatorenstelle mit anschließender qualifizierter ausführlicher Nachbesprechung (mind. 2 Unterrichtsversuche unter Einsatz unterschiedlicher Methoden, z. B. Fallbeispiel, Gruppenarbeit, Stationsausbildung, Teilnehmenden-Aktivierung allgemein, Lehrgespräch, Moderation, Gruppenarbeit, Frontalunterricht, Vortrag etc.).
Mit besonderem Augenmerk auf
- Zeitmanagement
- Unterrichtsstruktur
- Institutioneller Rahmen
Erläuterung der für die Lehrkraft Erste Hilfe relevanten Vorgaben der Unfallversicherungsträger
- Grundlagen: DGUV Vorschrift 1 §§ 24-28
DGUV Grundsatz 304-001
- 2.2.2 Lehrkräfte
- 2.3 Sachliche Voraussetzungen
- 2.4 Organisatiorische Voraussetzungen
- 2.5 Besondere Voraussetzungen für Erste Hilfe-Schulungen in Bildungs- und betreuungseinrichtungen für Kinder
- Ausbildung betrieblicher Ersthelfender
- Fortbildung betrieblicher Ersthelfender
Prüfung
- Schriftliche Prüfung von max. 30 min.
- Beurteilungsgespräch auf der Basis der Seminarbeteiligung, Beobachtung der Ersten Hilfe Unterrichtsbeispiele und des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung