Neue TRBS 1116: Auswirkungen auf Aus- und Fortbildung von Fahrzeugführern
Mit der Globalisierung und dem technologischen Fortschritt steigen auch in der Bauwirtschaft die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Schon heute arbeiten sie mit Baggern, Kranen und anderen Fahrzeugen, die mit vielfältigen Sensoren und Kommunikationsschnittstellen ausgestattet sind. Die Qualifizierung für die zunehmend automatisiert, aber gleichzeitig auch sehr komplex ablaufenden Fahr- und Bedienprozesse, werden für junge Fachkräfte daher immer wichtiger. Digitale Lernmethoden wie Video- und Simulationstechnologien oder E-Learning können für die Beschäftigten dabei sehr hilfreich sein, um ein ausreichendes Verständnis für neue Technologien, Fahrzeuge, Geräte und Prozesse zu bekommen – und auch, um besser auf die neuen Herausforderungen im Arbeitsschutz vorbereitet zu sein. Die revidierte Technische Regel 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ verschafft den Betrieben nun eine wertvolle Orientierung für eine zeitgemäße Aus- und Fortbildung.
Aufbau der TRBS
Die neue TRBS gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Anwendungsbereich: Hier werden alle relevanten Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung, wie Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, Beauftragung für die Verwendung von Arbeitsmitteln und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten angesprochen.
- Begriffsbestimmungen: Hierbei werden die zentralen Begriffe definiert, die im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln stehen.
- Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten.
- Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung: Zusätzlich werden praktische Beispiele für die Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten gegeben, unter anderem zur Ausbildung von Fahren von Gabelstaplern, Kränen und Baggern.
„Qualifikation“ als verbindlicher Begriff
Eine wesentliche Neuerung der TRBS, worauf Markus Tischendorf in der aktuellen Ausgabe von „Betriebliche Prävention“ hinweist, ist, dass die sowohl in der Literatur als auch in der Praxis oft synonym verwendeten Begriffe Schulungen sowie Aus- und Fortbildung nun durch den Begriff „Qualifikation“ ersetzt werden und dieser wiederum klar von der Unterweisung unterschieden wird. Sie legt fest, dass
- eine Qualifikation die Befähigung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln ist, die besondere Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erfordert,
- und es sich bei einer Unterweisung um eine auf sicheres Arbeiten ausgerichtete Anweisung des Arbeitgebers an die Beschäftigten handelt, die regelmäßig und anlassbezogen durchzuführen ist.
Bedienen von Kranen, Bagger und Ladern
Unter anderem sind in der TRBS 1116 praktische Beispiele für die Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten aufgeführt. Krane, Bagger und Lader dürfen nur von qualifizierten als auch unterwiesenen Beschäftigten bedient werden. Die Ausbildungsgrundsätze der DGUV und der Unfallversicherungsträger haben damit ihre Gültigkeit aber nicht verloren. Arbeitgeber, die sich an ihnen orientieren, bewegen sich somit weiterhin auf der rechtlich sicheren Seite. Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die in der TRBS aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung eines Fahrers bzw. einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ sowie gemäß DGUV Grundsatz 301-005 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“ erfolgt ist.
Digitale Lernmethoden
Auch zu einem weiteren Qualifizierungs- und Unterweisungsbereich verschafft die TRBS nun endgültig Klarheit. Sie bestätigt nämlich, dass neue digitale Lerntechnologien zur Aus- und Fortbildung von Fahrzeug- und Geräteführern genutzt werden können – und geht auch auf die unterschiedlichen Lerninstrumente ein:
- Präsenzveranstaltungen und Unterrichtseinheiten können mithilfe von Videokonferenzen und E-Learning-Tools durchgeführt werden,
- im praktischen Teil können anteilig digitale Simulationstechnologien eingesetzt werden, um das Verhalten bei spezifischen Fahr- und Gefahrsituationen zusätzlich praxisnah einzuüben.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.704
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.656
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.258
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.213
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
918
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
834
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7512
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
7062
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
641
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
570
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024
-
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
03.12.2024
-
Schutzeinrichtungen an Maschinen: Wie Manipulationen an ihnen vermieden werden können
25.11.2024
-
Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?
22.11.2024
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024
-
Innovative Prävention gegen Gewalt im öffentlichen Dienst
08.11.2024